Terrorabwehr muss Staatsaufgabe bleiben

Seit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024 fordert die Stadt Dresden von der Veranstaltungswirtschaft die Einrichtung umfassender Zufahrtsschutzmaßnahmen zur Terrorabwehr. Der Arbeitskreis Veranstaltungswirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden weist seit Langem darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit privater Veranstalter fallen, sondern Terrorabwehr Staatsaufgabe bleiben muss und die entsprechenden Kosten von der zuständigen Sicherheitsbehörde zu tragen sind.
Diese Forderung hat der Arbeitskreis jetzt noch einmal in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen unterstrichen, nachdem trotz mehrfacher Bitten um einen konstruktiven Austausch, der Branche bislang kein Gesprächstermin durch die zuständige Ordnungsbürgermeisterin angeboten wurde.
Das IHK Gremium fordert die Stadtverwaltung sowie die kommunalpolitisch Verantwortlichen daher erneut auf, unverzüglich in einen lösungsorientierten Dialog einzutreten. Jede weitere Verzögerung erhöhe die Gefahr, dass große Veranstalter Dresden meiden und zahlreiche kleinere Straßen- und Vereinsfeste aus finanziellen Gründen eingestellt werden müssen, betonen die Verfasser. Schon jetzt seien erste Ausfälle zu verzeichnen – mit spürbaren Folgen für das kulturelle Leben der Stadt. Darüber hinaus kritisiert der Arbeitskreis die derzeit intransparenten Anforderungen und abrechnungstechnischen Abläufe beim Zufahrtsschutz seitens der Stadt Dresden. Auch hier bestehe dringender Klärungsbedarf.
Hintergrund:
Mehrere rechtskräftige Urteile bundesdeutscher Verwaltungsgerichte bestätigen die Einschätzung der Dresdner Veranstaltungswirtschaft: Terrorabwehr ist Aufgabe des Staates. Zufahrtsschutzmaßnahmen dienen der präventiven Abwehr abstrakter Gefahren durch terroristische Angriffe und sind Teil der staatlichen Sicherheitsvorsorge gegenüber der Bevölkerung – nicht der privatwirtschaftlichen Verantwortung der Veranstaltungsbranche. Um Veranstaltungen in Dresden durchführen zu können, mussten die Organisatoren bislang zusätzliche Kosten in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro übernehmen. Diese Belastung ist weder dauerhaft tragbar noch rechtlich gerechtfertigt. Ohne eine Klärung der Zuständigkeiten drohen künftig erhebliche negative Auswirkungen auf den Kultur- und Tourismusstandort Dresden, während andere Städte bereits tragfähigere Lösungen für Veranstaltende gefunden haben.