Datenschutzinformation zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich Verkehr
Informationspflichten gemäß Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO.
- I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- II. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- III. Kontaktdaten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten
- IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- V. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- VI. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
- VII. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- VIII. Betroffenenrechte
- IX. Quelle der Daten
- X. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK Dresden zur Durchführung einer Prüfung nach
- der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beziehungsweise der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV),
- der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV),
- der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) oder
- dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG).
II. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortliche nach Artikel 4, Ziffer 7 DSGVO ist die
Industrie- und Handelskammer Dresden
Hauptgeschäftsführer
Lukas Rohleder
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-100
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de
Hauptgeschäftsführer
Lukas Rohleder
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-100
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de
III. Kontaktdaten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte ist
IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet zu Zwecken
- der Abwicklung der oben genannten Prüfungen (einschließlich Prüfungsergebnis, Ausstellung von Zweitschriften und Verweise, Bewertung von Freistellungsanträgen),
- des Führens eines Verzeichnisses über alle durch die Industrie- und Handelskammern festgestellten Prüfungsergebnisse/ausgestellten Bescheinigungen.
Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Durchführung der Prüfungen und Anhörungen verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Artikel 6, Absatz 1, Satz 1, Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der nach der im Anmeldeformular genannten Gesetzesnorm sowie der entsprechenden Prüfungsordnung der IHK Dresden. Dies sind im Einzelnen
- Fachkundeprüfung (Personenverkehr) - Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen, Anerkennungen, Taximietwagen: gemäß § 4, Absatz 7 in Verbindung mit § 5, Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden in der jeweils aktuellen Fassung
- Fachkundeprüfung - Notfallrettung/arztbegleiteter Patiententransport/Krankentransport gemäß § 26, Absatz 1, Satz 4 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024 (SächsGVBl. S. 289) in Verbindung mit § 14, Absatz II Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung vom 5. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 532), in der Fassung der letzten Änderung, zuletzt durch die Verordnung vom 5. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 285)
- Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr)/Anerkennungen: gemäß § 3, Absatz 6, Nummer 1 GüKG in Verbindung mit § 5, Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden,
- Prüfungen (Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer) - Überwachung der Schulung und Lehrgangsanerkennung: gemäß § 5, Absatz 2, Satz 3, Nummer 1 GGBefG in Verbindung mit § 7 GbV, § 14 Absatz 3 GGVSEB sowie der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK Dresden,
- Prüfung zur Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 24, Absatz 1, Nummer 1, Absatz 2 BKrFQG, §§ 8, 19 BKrFQG , §§ 1 ff. BKrFQV, Richtlinie 2003/59/EG sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden in der jeweils aktuellen Fassung
- Anhörungsfahren (im Rahmen von Genehmigungserteilungsverfahren für den Güterkraftverkehr, den Straßenpersonenverkehr), § 3, Absatz 5 a, GüKG; § 14, Absatz 1, Nummer 3, Absatz 2, PBefG,
- Anhörungsverfahren zu Konzessionserteilung im Taxiverkehr, § 14, Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13, Absatz 4, 51 Absatz 3 PBefG
Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
V. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK Dresden zur Zahlungsabwicklung,
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter der IHK Dresden,
- gegebenenfalls andere IHKs im Rahmen einer möglichen Verweisung,
- Prüfungsausschussmitglieder,
- gegebenenfalls an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung
- Deutsche Industrie und Handelskammer, die die Informationsdatenbank für die Fachkundeprüfungen führt
- das Kraftfahrtbundesamt, das die Informationsdatenbank für die Prüfungen zur Berufskraftfahrerqualifikation führt
- die Unteren Straßenverkehrsbehörden
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
VI. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
VII. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten.
Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen
- Personenverkehr: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre,
- Gefahrgutbeauftragte: ein Jahr im Original, Niederschrift sechs Jahre,
- Gefahrgutfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift sechs Jahre,
- Berufskraftfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre,
- Güterkraftfahrer: ein Jahr im Original, Niederschrift 50 Jahre
aufzubewahren. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
VIII. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Darüber hinaus kann, sofern die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung durchgeführt wird, diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann gegenüber der IHK Dresden abgegeben werden, schriftlich, per Telefax: 0351 2802-280, per E-Mail: widerrufds@dresden.ihk.de oder mit dem Widerrufsformular auf https://www.ihk.de/dresden/widerruf.
Zur Ausübung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Zur Ausübung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Dresden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Es besteht für jede betroffene Person gemäß Artikel 77 DS-GVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die für die IHK Dresden zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Maternistraße 17
01067 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Frau Dr. Juliane Hundert
Maternistraße 17
01067 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
IX. Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber für Sie eine Prüfung oder Anhörung angemeldet, hat er uns die notwendigen Daten übermittelt.
IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14, Absatz 8, Satz 1, Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Ferner dürfen Industrie- und Handelskammern bei nichtöffentlichen Stellen (z. B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14, Absatz 8, Satz 1, Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14, Absatz 14 der Gewerbeordnung) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.
X. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre im Antragsformular aufgezeigten Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
- Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § 4, Absatz 7 in Verbindung mit (in Verbindung mit) § 5, Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden,
- Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § 3, Absatz 6, Nummer 1 GüKG in Verbindung mit § 5, Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden,
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung: gemäß § 5, Absatz 2, Satz 3, Nummer 1 GGBefG in Verbindung mit § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden,
- Gefahrgutfahrerprüfung: gemäß § 5, Absatz 2, Seite 3, Nummer 1 GGBefG in Verbindung mit § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK Dresden
- Berufskraftfahrerqualifikation: gemäß § 8, Absatz 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK Dresden
Die IHK Dresden benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Schulung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere über die Ihnen zustehenden Betroffenenrechte erhalten Sie unter www.ihk.de/dresden/datenschutz.