Datenschutzinformation zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Sachkunde und Erlaubniserteilung

Informationspflichten gemäß Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO

I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Gewerbeordnung (GewO) sowie der Eintragung in das Vermittlerregister und im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK Dresden, Unterrichtungen als auch Sachkundeprüfungen durchzuführen.

II. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortliche nach Art. 4 Ziffer 7 DSGVO ist die
Industrie- und Handelskammer Dresden
Hauptgeschäftsführer
Lukas Rohleder
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-100
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de

III. Kontaktdaten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte ist
Korina Strnad
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-194
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de

IV. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet zu Zwecken des Erlaubnisverfahrens und der Überwachung des erlaubnispflichtigen Gewerbes sowie gegebenenfalls zur Eintragung in und Pflege im Vermittlerregister sowie zur Durchführung und Abwicklung von Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen.
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit (in Verbindung mit) § 11 GewO und
  • § 11a GewO – Eintragung im Vermittlerregister
  • § 29 GewO – Auskunft und Nachschau
  • § 33c 3 Satz 4 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 GewO in Verbindung mit §§ 10a - 10d Spielverordnung (SpielV)
  • § 34 GewO – Pfandleihers oder Pfandvermittlers
  • 34a GewO in Verbindung mit §§ 1 – 5, 17 BewachV – Bewachungsgewerbe
  • § 34c GewO – Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
  • § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
  • § 34f GewO – Finanzanlagenvermittler
  • § 34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater
  • § 34i GewO – Immobiliardarlehensvermittler
  • § 144 GewO – Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe
  • § 146 GewO – Verletzung sonstiger Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes
  • § 147c GewO – Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
  • § 149 GewO – Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften
  • § 153a GewO – Mitteilungen zum Gewerbezentralregister
  • § 26 a WEG – Zertifizierter Verwalter
  • § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) – Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
in Verbindung mit Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und/oder Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV), Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)
Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

V. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer KdöR (Vermittlerregister),
  • Freistaat Sachsen vertreten durch das Justizministerium (Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder, Insolvenzbekanntmachungen),
  • Staatsanwaltschaften,
  • Finanzämter,
  • Erlaubnisbehörden,
  • Aufsichtsbehörden,
  • Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister/Gewerbezentralregister),
  • Versicherungsunternehmen zum Abgleich ihrer Daten,
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK Dresden zur Zahlungsabwicklung,
  • den Referenten, der die Unterrichtung durchführt,
  • das nationale Bewacherregister (BWR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

VI. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Es sei denn, die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und einem Verantwortlichen erforderlich, Sie haben zuvor einen entsprechenden Antrag an uns gestellt, eingewilligt und sind sich der Risiken des Drittlandtransfers bewusst.
Wenn Sie einen Antrag für eine Tätigkeit in den EWR-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und/oder Norwegen) stellen, melden wir dies der DIHK und diese über die EIOPA an die zuständigen Behörden in dem jeweiligen EWR-Land.

VII. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten.
Nach Abschluss der Prüfung ist das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften sechs Jahre aufzubewahren. Weitere Prüfungsunterlagen sind, soweit vorhanden, ein Jahr aufzubewahren.
Nach Abschluss der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung werden die Bescheinigungen 50 Jahre aufbewahrt.

VIII. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Darüber hinaus kann, sofern die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung durchgeführt wird, diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann gegenüber der IHK Dresden abgegeben werden, schriftlich, per Telefax: 0351 2802-280, per E-Mail: widerrufds@dresden.ihk.de oder mit dem Widerrufsformular auf www.ihk.de/dresden/widerruf.
Zur Ausübung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Dresden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Es besteht für jede betroffene Person gemäß Art. 77 DS-GVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die für die IHK Dresden zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

IX. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber für Sie einen Antrag auf Eintragung in das Register gestellt bzw. Sie zur Unterrichtung angemeldet, hat er uns die notwendigen Daten übermittelt.
IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Ferner dürfen Industrie- und Handelskammern bei nichtöffentlichen Stellen (z. B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 GewO sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 GewO) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.
Haben Sie die Erlaubnis über das IHK Kundenportal beantragt, übermittelt uns unser Servicedienstleister für das Online-Portal die notwendigen Daten.

X. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 11, 11a, 29, 33c in Verbindung mit §§ 10a - 10d Spielverordnung (SpielV), 34, § 34a GewO in Verbindung mit §§ 1 – 5, 17 BewachV, 34c, 34d, 34f, 34h, 34i, 144, 146, 147c, 149, 153a GewO, § 26a WEG, § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) und den jeweiligen Verordnungen.
Die IHK Dresden benötigt Ihre Daten, um Ihren Anträge nach den vorstehenden Rechtsvorschriften zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere über die Ihnen zustehenden Betroffenenrechte erhalten Sie unter www.dresden.ihk.de/datenschutz.