Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Mitgliedsunternehmen

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung), einer Handelsregistermitteilung (Eintragung/Änderung/Löschung) oder der Übermittlung eines Steuerdatensatzes der Finanzverwaltung.

Quelle der Daten

IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14, Absatz 8, Satz 1, Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO). Nach § 37 HRV übermittelt das zuständige Amtsgericht (Registergericht) der IHK Dresden die Neuanlagen und Änderungen der Registerblätter.
Ferner dürfen Industrie- und Handelskammern bei nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14, Absatz 8, Satz 1, Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14, Absatz 14 der Gewerbeordnung) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortliche nach Artikel 4 Ziffer 7 DSGVO ist die
Industrie- und Handelskammer Dresden
Hauptgeschäftsführer
Lukas Rohleder
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-100
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de

Kontaktdaten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte ist
Korina Strnad
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-194
E-Mail: datenschutz@dresden.ihk.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14, Absatz 8, Satz 1, Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14, Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragen sind. IHK-zugehörige Unternehmen sind bezogen auf Daten nach § 9, Absatz 1 IHKG auskunftspflichtig, wenn deren Industrie- und Handelskammer Daten der Gewerbemeldung teilweise oder vollständig im Wege der Direkterhebung erhebt (§ 9, Absatz 1, Sätze 4 und 5 IHKG).

Aufgaben nach IHKG

Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2, Absatz 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG

Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben

Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von Rechtspflichten wie hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 c bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben nach Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c DSGVO, ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe gemäß Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e) DSGVO.
Eine Übersicht zu den hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben der IHK und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie auf unserer Website unter der Überschrift „Informationspflichten zum Datenschutz nach DSGVO“ in den Datenschutzinformationen zu unseren spezifischen Aufgabengebieten.

Erhebung von IHK-Beiträgen

Gemäß § 9, Absatz 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9, Absatz 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V.. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKs weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Kammerzugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.

Berufliche Bildung

Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG in Verbindung mit Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vergleiche auch §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK Dresden ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.

Interne Verwaltungszwecke

Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) werden von der IHK selbst angelegt und in der Regel zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.

Allgemeine Rechtsgrundlage

Nach § 3, Absatz 1 SächsDSDG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Artikel 6 DSGVO (insbesondere Artikel 6, Absatz 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Artikel 9 DSGVO - in Betracht.

Aufgabe im öffentlichen Interesse – Mitgliedermailing

Hierzu gehört die Aufgabe, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im jeweiligen IHK-Bezirk zu wirken, § 1, Absatz 1 Nummer 2 IHKG, unter anderem durch fachspezifische Informationen (Mitgliedermailing). Sie können entscheiden, ob Sie diesen Service für Mitgliedsunternehmen in Anspruch nehmen oder der Zusendung widersprechen. Mit diesem Angebot informieren wir unsere Unternehmen per E-Mail bei Bedarf über wichtige branchenspezifische und branchenübergreifende Themen wie wichtige gesetzliche Änderungen oder Förderangebote oder über unseriöse Geschäftspraktiken.
Beruhen Datenverarbeitungen auf einer Rechtspflicht im Sinne von Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c DSGVO, so können Sie diesen nicht widersprechen.
Erfüllen wir mit Datenverarbeitungen notwendige Aufgaben im öffentlichen Interesse im Sinne von Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe e DSGVO, so haben Sie hiergegen eine jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit, Artikel 21, Absatz 1 DSGVO.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die IHK Dresden verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke
  • Daten zur Beitragsveranlagung
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und an nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
  1. Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)
    • sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind
    • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach Landesdatenschutzgesetz) besteht
  2. Nicht-öffentliche Stellen
    • sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK-Unternehmen, deren Daten hierfür nicht gesperrt sind, bestellen.
    • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Regionalausschuss zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur
    • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
    • Auftragsverarbeiter - Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Webseiten-Design, Cloud-Lösungen, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen.

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt: Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland oder in der EU/EWR verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Reisebuchung für Teilnehmer einer Wirtschaftsdelegation im Ausland nach Artikel 49, Absatz 1b DS-GVO) findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten von HR (=Handelsregister-Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbewahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings erfolgt eine selektive Zugangssperre (Einschränkung der Verarbeitung). Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt. Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten wie für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Darüber hinaus kann, sofern die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung durchgeführt wird, diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann gegenüber der IHK Dresden abgegeben werden, schriftlich, per Telefax: 0351 2802-280, per E-Mail: widerrufds@dresden.ihk.de oder mit dem Widerrufsformular auf unserer Seite zum Thema Widerruf bzw. Widerspruch.
Zur Ausübung Ihrer Rechte steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Dresden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Es besteht für jede betroffene Person gemäß Artikel 77 DS-GVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die für die IHK Dresden zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Maternistraße 17
01067 Dresden
Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Die IHK Dresden setzt keine Tools ein, die eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 DSGVO ermöglichen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere über die Ihnen zustehenden Betroffenenrechte erhalten Sie auf unserer Seiten Datenschutzhinweise.