Sachverständiger werden

Sie möchten Sachverständiger werden? Was Sie dafür tun müssen, welche Voraussetzungen Sie dafür benötigen und wie das Antragsverfahren abläuft finden Sie an dieser Stelle.
Hinweis: Auf dem Gebiet des Bauwesens und des Ingenieurwesens sind die sächsischen IHKs nicht mehr für die Bestellung von Sachverständigen zuständig, § 14 Absatz 1, Nummer 10 SächsArchG und § 2 Absatz 1, Nummer 6 SächsIngKG.