Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Voraussetzungen
Sie haben Interesse, sich als Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen? Die IHK Dresden vereidigt persönlich geeignete und besonders qualifizierte Sachverständige, die sie vorab in einem Verwaltungsverfahren auf ihre Eignung überprüft hat. Welche Voraussetzungen Sie für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige mitbringen müssen und wie ein solches Verfahren abläuft, erfahren Sie in unserem Merkblatt (PDF-Datei · 102 KB).