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PPWR: EU-Kommission konsultiert zu Herstellerregistern

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bringt für viele Unternehmen zusätzliche Registrierungs-, Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können dadurch erheblich belastet werden. Aktuell haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zur weiteren Ausgestaltung der Regelungen einzubringen.

EU-Kommission konsultiert zu nationalen Herstellerregistern

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt in wesentlichen Teilen seit dem 12. August 2026. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Regeln innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen.
Zur weiteren Ausgestaltung hat die Europäische Kommission nun einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zu den nationalen Herstellerregistern nach Artikel 44 Absatz 14 PPWR vorgelegt. Dieser konkretisiert insbesondere, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Unternehmen ihre Verpackungsmengen melden müssen. Auch Angaben im Zusammenhang mit Bevollmächtigten sind davon betroffen.
Der Entwurf sieht für Unternehmen, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen pro Kalenderjahr in einem Mitgliedstaat bereitstellen, ein vereinfachtes Berichtsformat vor. Eine generelle Bagatellgrenze oder Befreiung kleiner Unternehmen von den zugrunde liegenden Pflichten ist damit jedoch nicht verbunden.
Unternehmen und Verbände können noch bis zum 10. September 2026 direkt Rückmeldung an die Europäische Kommission geben.

Konsultation der Europäischen Kommission lesen

Sofern Sie Interesse haben an der Konsultation der Europäische Kommission teilzunehmen, gelangen Sie über den folgenden Link zur Website der Europäische Kommission mit weiteren Erklärungen. Die IHK Dresden erhält keinerlei Daten aus dieser Umfrage und ist auch nicht datenschutzrechtlich verantwortlich für den Inhalt der verlinkten Website oder die Durchführung der Konsultation.

IHK Dresden sucht Erfahrungen aus der Praxis

Auch die IHK Dresden möchte wissen, wie sich die vorgesehenen Regelungen in den Unternehmen der Region auswirken. Gerade im grenzüberschreitenden Geschäft können Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen. Bei geringen Liefermengen oder Umsätzen können diese Belastungen besonders stark ins Gewicht fallen.
Uns interessiert insbesondere:
  • Welche Registrierungs-, Melde- oder Bevollmächtigtenpflichten verursachen in Ihrem Unternehmen besonderen Aufwand?
  • Welche zusätzlichen Kosten oder personellen Aufwände entstehen?
  • Stehen Aufwand und Kosten bei geringen Liefermengen oder Umsätzen aus Ihrer Sicht in einem angemessenen Verhältnis?
  • Welche Auswirkungen haben die Vorgaben auf Ihr grenzüberschreitendes Geschäft?
  • Würde das vereinfachte Berichtsformat für Mengen unter 10 Tonnen eine spürbare Entlastung bringen?
  • Welche Vereinfachungen, Bagatellgrenzen oder stärker harmonisierten europäischen Lösungen wären aus Ihrer Sicht erforderlich?
Besonders hilfreich sind konkrete Beispiele, etwa zu zusätzlichen Kosten, Arbeitsstunden, Verpackungsmengen oder betroffenen Absatzmärkten. So können die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen gegenüber Politik und Verwaltung nachvollziehbar dargestellt werden.

Bringen Sie sich ein

Sie können sich direkt an der Konsultation der Europäischen Kommission beteiligen oder Ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge an die IHK Dresden übermitteln.
Die IHK Dresden bündelt die Rückmeldungen aus der regionalen Wirtschaft und bringt sie in ihre Interessenvertretung auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene ein.
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