Tourismus verlässlich und ohne neue Hürden fördern
In ihrem Positionspapier „Tourismus verlässlich und ohne neue Hürden fördern“ fordert die IHK Dresden, dass Förderprogramme wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für die Tourismuswirtschaft verständlicher, dauerhaft verfügbar und ohne zusätzliche bürokratische Hürden ausgestaltet werden. Sie begrüßt zwar eine geplante Wiederauflage des Förderprogramms „Regionales Wachstum“, kritisiert jedoch undurchsichtige Fördersätze sowie neue Zugangsvoraussetzungen, die besonders personalintensive Betriebe belasten. Darüber hinaus beanstandet sie wettbewerbsverzerrende Einordnungen von Fördergebieten, etwa im Landkreis Sächsische Schweiz‑Osterzgebirge, die die wirtschaftliche Entwicklung hemmen.
Förderprogramme, wie die GRW-Förderung und die Richtlinie Regionales Wachstum, sind wichtige Instrumente der Wirtschaftsförderung und insbesondere für den Tourismus.
Wir begrüßen die geplante Wiederauflage des Förderprogramms „Regionales Wachstum“, zumal die vorangegangenen Förderphasen des Programms den großen Bedarf und die dementsprechende Nachfrage der Unternehmen in den strukturschwächeren Räumen des Freistaates deutlich gezeigt haben. Eine Verstetigung des Förderprogramms ist daher auch mit Blick auf die Zukunft angezeigt. Im aktuellen Richtlinienentwurf wird positiv bewertet, dass grundsätzlich mehr Mittel zur Verfügung stehen werden, allerdings ist die Ausdifferenzierung der Fördersätze sehr undurchsichtig und für die Zielgruppe wenig verständlich.
Die aktuelle GRW-Richtline (Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) vom 31. Mai 2022 stellt die Betriebe vor neu eingeführte Hürden: So knüpft der Zugang zur Förderung an tarifliche und weitere Vergütungskriterien, welche in der personalintensiven Tourismuswirtschaft über eine 5-jährige Bindungsfrist schwer möglich sind. Auch der für die Bonusförderung notwendige „erweiterte ökologische Nachhaltigkeitsnachweis“ ist für viele Kleinstbetriebe nur dann erreichbar, wenn die Inanspruchnahme einer Beratungsleistung über die gesamte Förderperiode ausreichend bleibt. Darüber hinaus wird die aktuelle Einordnung der Fördergebiete insbesondere in dem stark differenzierten Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge als wettbewerbsverzerrend bewertet.