Rechtsstaatlichkeit fördern
Rechtsstaatlichkeit fördern Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für erfolgreiche Geschäfte, langfristige Investitionen und nachhaltige Zusammenarbeit – kurzum, Unternehmen brauchen faire und planbare Wettbewerbsbedingungen. Der Bundesrepublik und der Europäischen Union steht eine Vielzahl geeigneter Maßnahmen zur Verfügung, um die Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten zu fördern. Instrumente wie die Entwicklungszusammenarbeit, Sanktionen, Embargos oder Freihandels- und Partnerschaftsabkommen sind nur einige davon. Es gilt diese Instrumente stärker zur Wirkung zu bringen und gleichzeitig eine mögliche negativ ausstrahlende Wirkung in den europäischen Binnenmarkt einzuhegen bzw. mindestens eine Anwendungsharmonisierung herzustellen.
Konkrete Ansätze sind:
- Das Exportkontrollrecht ist europaweit einheitlich und gleichlautend einzusetzen.
- Sanktionen sind in der Regel langfristig wirkende Instrumente und daher im Angesicht der jeweiligen Zielstellung mit angemessener Konsequenz anzuwenden und durchzusetzen, auch mit Hilfe exterritorial wirkender Maßnahmen.
- Die Vernetzung von Handelspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit muss stärker vernetzt werden. In beiden Handlungssträngen braucht es aufeinander harmonisierte Sicherungsmechanismen, um die Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten zu monitoren und im Interesse des fairen Wettbewerbs einwirken zu können.
- Die europäische Regulatorik braucht eine qualitative Verbesserung insbesondere bei Fragen der rechtssicheren Formulierung, der strategischen Vernetzung und damit auch der wirksamen Inkraftsetzung.