Kommunale Bettensteuern werden abgelehnt

Die IHK Dresden kritisiert, dass die Finanzierung der Tourismusförderung in den Kommunen zunehmend durch Diskussionen über Bettensteuern geführt wird, die als nicht zweckgebundene Steuern in den allgemeinen Haushalt fließen und die Beherbergungsbetriebe einseitig belasten. Sie spricht sich daher grundsätzlich gegen das Modell der kommunalen Bettensteuer aus und fordert stattdessen freiwillige, transparente Finanzierungsmodelle, bei denen die Branche eingebunden wird. Bestehende Bettensteuern sollen nur unter der Bedingung fortbestehen, wenn die Einnahmen eindeutig für touristische Entwicklung und Vermarktung verwendet werden.
Angesichts knapper Haushaltskassen wird die Finanzierung der freiwilligen Aufgabe Tourismus in den Kommunen vielfach diskutiert. Grundsätzlich plädieren wir hier für die Umsetzung freiwilliger Finanzierungsmodelle im Tourismus.
Das Modell der Bettensteuer wird abgelehnt. Zum einen ist sie als örtliche Aufwandssteuer nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt, zum anderen stellt die Bettensteuer eine einseitige Belastung der Beherbergungsbetriebe dar, die in keinem Verhältnis zu den ökonomischen Effekten des Tourismus in Sachsen steht. Daher fordern wir ein generelles gesetzliches Verbot der Bettensteuer.
Im Fall bereits eingeführter kommunaler Bettensteuern verlangen wir, dass die Mehreinnahmen für den jeweiligen Tourismus- und/ oder Kongressstandort eingesetzt werden. Die außerplanmäßigen Einnahmen der Bettensteuer müssen mit der Branche abgestimmt und für Maßnahmen zur touristischen Entwicklung und Vermarktung genutzt werden.
Der Einsatz von Tourismusabgaben oder Gästetaxen im Rahmen der Möglichkeiten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes sollte immer mit einer transparenten Kommunikation der finanzierten Maßnahmen einhergehen. Die Tourismuswirtschaft ist am Verfahren zu beteiligen und ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Mittel einzuräumen.