Keine Mehrbelastung für die Tourismuswirtschaft

Die IHK Dresden betont, dass zusätzliche administrative und regulatorische Anforderungen die ohnehin stark belasteten Tourismusbetriebe weiter überfordern und daher vermieden werden sollten. Sie kritisiert den hohen Aufwand bei der Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung und fordert eine eingeschränkte Dokumentation von Allergenen. Außerdem lehnt die IHK ein verpflichtendes Lebensmittel-Transparenzsystem und zusätzliche Arbeitszeitregelungen ab und fordert stattdessen entlastende Anpassungen.
Insbesondere die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung ist für die Gastbetriebe sehr aufwändig und wird von den Gästen so gut wie nicht nachgefragt. Daher sollte die Dokumentation der Allergene zumindest bei wechselnden Rezepturen bzw. saisonalen Anpassungen wegfallen bzw. nur für einen gewissen Prozentsatz oder eine Mindestanzahl von Gerichten vorliegen müssen.
Gleichzeitig ist eine Entlastung der Unternehmen durch die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu unterstützen. Hier sind die Besonderheiten der Branche mit ihren erheblichen Nachfrageschwankungen zu berücksichtigen. Dafür sind die Spielräume durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen.
Die Einführung eines Transparenzsystems im Bereich der Lebensmittelhygiene, egal ob in Form von Smileys, einer Ampel oder eines Barometers, wird abgelehnt. Solange landes- und bundesweit keine flächendeckenden Lebensmittelkontrollen und, aufgrund von Personalmangel, keine zeitnahen Überprüfungen in den Unternehmen gesichert sind, führt ein Transparenzsystem zur Wettbewerbsverzerrung.