Europa einen und gemeinsam Voranschreiten
In Zeiten geoökonomischer Verwerfungen und disruptiver Veränderungen der europäischen Wohlstandsformel ist der europäische Binnenmarkt ein Garant für stabile und prosperierende Wirtschaftsbeziehungen und gemeinsamen Wohlstand in Europa. Ihn zu erhalten und auszubauen ist das Gebot der Stunde. Jede Form der Zersplitterung Europas ist zugunsten eines harmonisierten gemeinsam erfolgreichen Marktes und Rechtsraumes zu vermeiden. Langfristige Entwicklungsziele müssen gemeinsam konzipiert und umgesetzt werden. Die Stärkung der europäischen Wirtschaft in der Welt ist eine verlässliche Konstante in der sächsischen Wohlstandsformel.
Anzugehen sind:
- Es ist Sache der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, europäische Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Dies ist einer der Hauptgründe für die Fragmentierung des Binnenmarktes. Ungeachtet der Vorteile, die diese Gestaltungsfreiheit den Nationalstaaten bietet, ist es notwendig, europäische Richtlinien verstärkt gemeinsam und einheitlich umzusetzen, ggf. auch nur mit einer Teilgruppe der Mitgliedstaaten.
- Nach dem Vorbild einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Handelspolitik müssen die europäischen Mitgliedstaaten auch eine gemeinsame Industriepolitik anstreben.
- Verwaltungsakte und Genehmigungsverfahren sind innerhalb der EU oder zumindest zwischen einzelnen Ländern, insbesondere Nachbarstaaten, zu harmonisieren. Entsprechende Vorschriften und Rechtsgrundlagen sind anzupassen oder neu zu schaffen.