Entsendungen erleichtern und Talent – Pool öffnen

Um im Binnenmarkt erfolgreich wirtschaften zu können, ist es immer wieder notwendig, menschliche Arbeitskraft mobil im EU-Ausland einsetzen zu können. Insbesondere Dienstleistungsunternehmen entsenden daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins EU-Ausland. Diese Entsendungen sind zum Teil mit einer erdrückenden europäischen aber auch nationalstaatlichen Bürokratie verbunden. Sinnbildlich für diese europäische Bürokratie steht die sogenannte „A1-Bescheinigung“ zum Nachweis der Sozialversicherung. Zusätzlich zu erfüllende nationalstaatliche Anforderungen im Rahmen der Mitarbeiterentsendung führen zu einer Fragmentierung und teilweisen Marktabschottung innerhalb des EU-Binnenmarktes. Diese Fragmentierung muss, soweit sie nicht durch europäische Regelungen verursacht ist, durch bi- oder multilaterale Anstrengungen abgebaut werden. Die Bürokratisierung der Entsendung muss abgebaut werden. Moderne Arbeitswelten und Geschäftsmodelle ermöglichen eine ortsunabhängige Leistungserbringung auch im Angestelltenverhältnis. Dadurch können Unternehmen bei der Mitarbeiterrekrutierung auf Talent-Pools in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zugreifen. Eine dauerhafte Einbindung von Mitarbeitenden durch sogenanntes Remote Working stößt jedoch schnell an steuer- und sozialversicherungsrechtliche Hürden.
Lösungsansätze sind:
  • Die technische Verbindung über geeignete Schnittstellen und einen entsprechenden Datenaustausch muss zwischen allen europäischen Sozialversicherungen hergestellt werden. Der bürokratische Aufwand für die Führung von Sozialversicherungsnachweisen kann entfallen, sobald die Kontrollbehörden im EU-Ausland anlassbezogen, auf die für die Kontrolle notwendigen Nachweise zugreifen können.
  • Die Bundesregierung muss sich in bilateralen Verhandlungen oder in multilateralen Formaten für den Abbau nationaler Bürokratie einsetzen und ggf. im Rahmen einer Koalition der Willigen eine Entbürokratisierung des Entsendeprozesses erreichen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen sowie bilaterale Sozialversicherungsabkommen sind von der Bundesregierung bei Bedarf neu abzuschließen bzw. an die Lebenswirklichkeit von dauerhafter Remote-Arbeit anzupassen. In diese Verhandlungen sind Vertreter der Wirtschaft einzubeziehen. Ziel muss eine im besten Fall binnenmarktweite einheitliche Regelung sein. Nationalstaatliche Interessen sind im Interesse der Arbeitnehmerfreizügigkeit zurückzustellen.