E-Government und einheitliche IT-Systeme in den Behörden etablieren

Das Einsparpotenzial an Bürokratieaufwand durch E-Government liegt laut nationalem Normenkontrollrat bei rund 34 Prozent! Die Verabschiedung des sächsischen E-Government-Gesetzes und des Onlinezugangsgesetzes waren richtige Schritte, spürbare Fortschritte wurden noch nicht erreicht.
Folgende Punkte sind dafür essenziell:
  • medienbruchfreie digitale Kommunikation als klares Ziel
  • Vereinheitlichung der z. T. unterschiedlichen IT-Systeme in den Ämtern, Insellösungen sind keine Option
  • Nutzung der Richtlinienkompetenz des Freistaates und verbindlich vereinbarte technische Rahmenbedingungen durch Bund und Länder
  • konkrete Festlegung von Qualitätsmerkmalen als Voraussetzung für eine staatliche Förderung der Kommunen
  • Doppelentwicklungen vermeiden und vorhandene Technologien bevorzugt nutzen