E-Government und einheitliche IT-Systeme in den Behörden etablieren
Das Einsparpotenzial an Bürokratieaufwand durch E-Government liegt laut nationalem Normenkontrollrat bei rund 34 Prozent! Die Verabschiedung des sächsischen E-Government-Gesetzes und des Onlinezugangsgesetzes waren richtige Schritte, spürbare Fortschritte wurden noch nicht erreicht.
Folgende Punkte sind dafür essenziell:
- medienbruchfreie digitale Kommunikation als klares Ziel
- Vereinheitlichung der z. T. unterschiedlichen IT-Systeme in den Ämtern, Insellösungen sind keine Option
- Nutzung der Richtlinienkompetenz des Freistaates und verbindlich vereinbarte technische Rahmenbedingungen durch Bund und Länder
- konkrete Festlegung von Qualitätsmerkmalen als Voraussetzung für eine staatliche Förderung der Kommunen
- Doppelentwicklungen vermeiden und vorhandene Technologien bevorzugt nutzen