Die KMU-Definition ist willkürlich und veraltet
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in vielen Fällen bei der Förderungsvergabe von besseren Förderungsbedingungen profitieren. Grundlage für die Einstufung der Unternehmensgröße ist die KMU-Definition der Europäischen Union. Die KMU-Definition ist mit Blick auf die Potenziale der vielen mittelgroßen wachstums- und innovationsstarken Unternehmen anzupassen. Die Ausweitung der Schwellenwerte der De-minimis gilt es in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch zu hinterfragen.
Eine KMU-Anpassung umfasst:
- die Schwellenwerte zum Jahresumsatz von derzeit 50 Mio. Euro und zur Jahresbilanzsumme von derzeit 43 Mio. Euro gemäß der seit 2003 eingetretenen Preissteigerung und auch unter Berücksichtigung von Produktivitätsfortschritten zu erhöhen
- den Schwellenwert für die Mitarbeiterzahl von derzeit 250 auf mindestens 500 zu erhöhen
- die Phase, innerhalb derer ein Unternehmen seinen KMU-Status auch bei Überschreiten der Schwellenwerte beibehält, von derzeit zwei Jahren auszudehnen sowie
- verbundene Unternehmen nur dann in die Berechnung des KMU-Status einzubeziehen, wenn sie tatsächlich auch von der konkreten Sonderregelung profitieren; es sollte ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis geschaffen werden.