Bestehende Straßenbauprojekte zügig umsetzen

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 zielt auf eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes. Alle Projekte des „Vordringlichen Bedarfs“ müssen bis 2030 abgeschlossen oder begonnen sein. Die infrastrukturelle Anbindung des ländlichen Raums ist wichtig und sehr langwierig. Für eine zügige Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes, insbesondere der sächsischen Projekte, braucht es
  • verbindliche Zeitvorgaben
  • kontinuierliche Planungsvorläufe
  • qualitative Zielsetzungen
  • die Sicherstellung der jährlich benötigten Mittel in Höhe von 15 Mrd. Euro