Auswirkungen des Reiserechts evaluieren, Versicherungsprämien müssen bezahlbar bleiben

Die IHK Dresden fordert, die Auswirkungen des aktuellen Reiserechts auf die Tourismuswirtschaft kritisch zu prüfen, da durch die europäische Pauschalreiserichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht erhebliche Informations‑, Dokumentations‑ und Haftungsrisiken entstanden sind. Sie sieht insbesondere die Hotellerie, Reisevermittler und kleine Veranstalter durch gestiegene Pflichten und hohe Versicherungsanforderungen belastet. Ziel ist es, durch Evaluierung und gegebenenfalls gesetzliche Anpassungen tragfähigere Rahmenbedingungen für alle Akteure zu schaffen.
Durch die europäische Pauschalreiserichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht mit dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 sehen sich sowohl Reisemittler, Reiseveranstalter und die Hotelbranche mit umfassenden Informations- und Dokumentationspflichten konfrontiert. Insbesondere das Haftungsrisiko für die Hotellerie und die vermittelnden Reisebüros ist enorm gestiegen, um nicht unter das Pauschalreiserecht zu fallen. Wir fordern daher eine Evaluierung des aktuellen Reiserechtsänderungsgesetzes und ggf. Korrekturen am deutschen Gesetz bzw. der europäischen Richtlinie.
Darüber hinaus wurde im Juni 2021 ein neues Reisesicherungsfondsgesetz verabschiedet. Die Neuausrichtung der Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen über einen Fonds begrüßen wir grundsätzlich. Die Neuregelung bedeutet allerdings auch eine massive wirtschaftliche Herausforderung. Als positiv bewerten wir die verschiedenen Ausnahmemöglichkeiten von der Mitgliedschaft im Reisesicherungsfonds je nach Pauschalreiseumsatz. Allerdings müssen jetzt auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. Hier ist eine maßvolle Ausgestaltung der Versicherungsprämien gerade für Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter dringend geboten.