Novellierung des Strahlenschutzrechts: Stellungnahmen aus der Praxis gesucht

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, der Industrie und der Logistik sowie Arbeitgeber, die Radonmessungen an Arbeitsplätzen durchführen müssen.

Worum geht es?

Der Referentenentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vorgesehen sind unter anderem:
  • die Einführung des „Once-Only“-Prinzips, sodass bereits bei einer Behörde eingereichte Nachweise nicht erneut vorgelegt werden müssen,
  • die Einführung einer Genehmigungsfiktion,
  • Vereinfachungen beim Austausch gleichartiger Röntgengeräte,
  • die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder und Untersuchungsdaten von 30 auf 20 Jahre,
  • die Digitalisierung des Strahlenpasses sowie die Beschränkung der Passpflicht auf Personen der Kategorie A,
  • Vereinfachungen bei der Dokumentation von Radonmessungen.
Gleichzeitig soll durch eine Anpassung des Radondosiskonversionsfaktors die Zahl der Personen steigen, die die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes erfüllen müssen.

Warum Ihre Rückmeldung wichtig ist

Das Strahlenschutzrecht wird von vielen Unternehmen als bürokratisch und in Teilen praxisfern wahrgenommen. Zwar sieht der Referentenentwurf verschiedene Entlastungen vor, dennoch bestehen aus Sicht der IHK Dresden weiterhin Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahren, Dokumentationspflichten und Nachweisanforderungen.
Die IHK-Organisation möchte die Gelegenheit nutzen, um weitere Vorschläge für einen praxistauglichen und bürokratiearmen Vollzug des Strahlenschutzrechts in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Zu diesen Fragen bitten wir um Ihre Einschätzung
  • Welche Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes oder der Strahlenschutzverordnung belasten Ihr Unternehmen besonders oder werden als störend empfunden?
  • Entstehen dadurch beispielsweise zusätzliche Kosten, Einnahmeverluste, Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, Wettbewerbsnachteile oder Rechtsunsicherheiten?
  • Wie bewerten Sie den Referentenentwurf insgesamt?
  • Welche Regelungen sollten aus Ihrer Sicht gestrichen, vereinfacht, präzisiert oder geändert werden?

Rückmeldung an die IHK Dresden geben

Bitte senden Sie Ihre Hinweise und Erfahrungen bis zum 9. Juni 2026.
Darüber hinaus hat das BMUKN eine öffentliche Konsultation zum Referentenentwurf eingerichtet. Stellungnahmen können dort bis zum 16. Juni 2026, 23:00 Uhr eingereicht werden.