Geplante Änderungen im Gebäude- und Wärmerecht: Ihre Einschätzung ist gefragt

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Gebäude- und Wärmerecht. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sollen unter anderem die bisherigen Vorgaben für den Einbau und Betrieb von Heizungen angepasst werden.
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen. Stattdessen soll künftig ein technologieoffener Ansatz gelten.
Ihre Rückmeldungen helfen dabei, die Position der Wirtschaft mit konkreten Praxisbeispielen und Einschätzungen zu den praktischen Auswirkungen auf Unternehmen zu untermauern.

Neue Vorgaben für Heizungen geplant

Nach dem Gesetzentwurf sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen und Hybridlösungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut und betrieben werden können.
Die bisher vorgesehenen Regelungen zur verpflichtenden Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien sowie das geplante Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel und Ölheizungen sollen entfallen.

Technologieoffener Ansatz und „Bio-Treppe“

Um den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer sogenannten „Bio-Treppe“ vor.
Für fossile Heizungen sollen künftig verpflichtende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe gelten. Diese Anteile steigen schrittweise an:
  • ab 2029: mindestens 10 Prozent,
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent,
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent,
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent.
Als klimafreundliche Brennstoffe gelten insbesondere Biomethan, Wasserstoff und Bio-Heizöl. Energielieferanten sollen verpflichtet werden, entsprechende Tarife anzubieten.
Zusätzlich ist die Einführung einer Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote vorgesehen, deren konkrete Ausgestaltung noch festgelegt werden soll.

Weitere Änderungen bei Gebäudeeffizienz und Infrastruktur

Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie um. Geplant sind unter anderem:
  • die Einführung von Nullemissionsstandards für Neubauten,
  • neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden,
  • Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie,
  • Anpassungen bei Energieausweisen und der Gebäudetechnik,
  • Anforderungen an Lade- und Infrastruktur für nachhaltige Mobilität sowie
  • die erstmalige Berücksichtigung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen im Rahmen von Ökobilanzierungen.

Kostenverteilung und neue Informationspflichten

Auch die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern soll angepasst werden. Vorgesehen ist eine hälftige Aufteilung zusätzlicher Kosten aus der CO₂-Bepreisung, den Gasnetzentgelten sowie den Anforderungen der „Bio-Treppe“.
Zudem sollen neue Informationspflichten für Energielieferanten eingeführt werden, um mehr Transparenz über die Zusammensetzung und die Kosten der eingesetzten Brennstoffe zu schaffen.

Warum Ihre Rückmeldung wichtig ist

Die IHK-Organisation wird die Interessen der Wirtschaft in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbringen. Daher interessieren uns insbesondere Ihre Einschätzungen zu den geplanten Regelungen und deren praktischen Auswirkungen auf Unternehmen.
Besonders wichtig sind Hinweise darauf, welche Chancen, Herausforderungen oder Anpassungsbedarfe sich aus den geplanten Änderungen ergeben können.

Zu diesen Fragen bitten wir um Ihre Einschätzung

Besonders interessieren uns folgende Fragen:
  • Welche Chancen sehen Sie in den geplanten Änderungen im Gebäude- und Wärmerecht?
  • Welche Herausforderungen ergeben sich für Ihr Unternehmen durch die neuen Vorgaben?
  • Wo sehen Sie konkreten Anpassungsbedarf im Gesetzentwurf?
  • Welche Regelungen bewerten Sie aus Unternehmenssicht positiv?
  • Wo besteht aus Ihrer Sicht Änderungsbedarf?
  • Welche praktischen Auswirkungen erwarten Sie durch die geplante „Bio-Treppe“?
  • Welche Belastungen könnten durch neue Informationspflichten, Kostenregelungen oder Anforderungen an die Gebäudetechnik entstehen?
  • Gibt es branchenspezifische Besonderheiten, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden sollten?

Rückmeldung an die IHK Dresden geben

Bitte senden Sie uns Ihre Einschätzungen, Praxisbeispiele und Hinweise zu den geplanten Änderungen im Gebäude- und Wärmerecht bis zum 11. Mai.
Ihre Rückmeldungen fließen in die Positionierung der IHK-Organisation im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein.