Ihre Einschätzung zu den neuen EU-Leitlinien für Hochrisiko-KI ist gefragt

Die IHK Dresden bittet Unternehmen um Rückmeldungen zum Entwurf neuer EU-Leitlinien zur Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI. Die Europäische Kommission möchte mit den Leitlinien die Vorgaben des AI Acts konkretisieren und Unternehmen mehr Orientierung bei der Einordnung von KI-Anwendungen geben. Besonders relevant sind Fragen zur Zweckbestimmung von KI-Systemen, zur Abgrenzung zwischen eigenständiger KI und produktintegrierter KI, zu Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung sowie zur Bewertung komplexer und vielseitig einsetzbarer KI-Systeme. Die Rückmeldungen der Unternehmen sollen in die Positionierung der IHK Dresden und DIHK gegenüber der Europäischen Kommission einfließen.

Worum es in der EU-Konsultation geht

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf neuer Leitlinien zur Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI veröffentlicht und dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Ziel ist es, die Vorgaben des AI Acts zu konkretisieren und Unternehmen mehr Orientierung bei der Einordnung von KI-Anwendungen zu geben.
Ihre Rückmeldungen helfen dabei, die Position der Wirtschaft gegenüber der Europäischen Kommission mit konkreten Praxisbeispielen zu untermauern.

Worum es in den neuen Leitlinien geht

Die Leitlinien erläutern insbesondere:
  • die allgemeinen Kriterien für die Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI,
  • die Bedeutung der Zweckbestimmung eines KI-Systems,
  • die Abgrenzung zwischen KI-Systemen als Bestandteil eines Produkts und eigenständigen KI-Systemen,
  • die Einordnung eigenständiger KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, kritische Infrastruktur oder Biometrie,
  • die Auslegung von Ausnahmen von der Hochrisiko-Einstufung sowie
  • die Bewertung komplexer KI-Systeme, beispielsweise agentischer KI-Anwendungen.

Komplexe KI-Systeme im Fokus

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch komplexe oder vielseitig einsetzbare KI-Systeme als Hochrisiko-KI eingestuft werden können. Die Europäische Kommission weist zudem darauf hin, dass nicht nur Verstöße gegen die Vorgaben des AI Acts, sondern auch deren Umgehung bußgeldbewehrt sein können.

Warum Ihre Rückmeldung wichtig ist

Die Anforderungen des AI Acts für Hochrisiko-KI-Systeme werden schrittweise ab Ende 2027 beziehungsweise 2028 wirksam. Umso wichtiger ist eine praxisnahe, innovationsfreundliche und rechtssichere Auslegung der Regelungen.
Die IHK Dresden wird sich gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in den Konsultationsprozess einbringen und die Interessen der Wirtschaft gegenüber der Europäischen Kommission vertreten. Daher möchten wir Ihre Erfahrungen und Einschätzungen in die Stellungnahme einfließen lassen.

Zu diesen Fragen bitten wir um Ihre Einschätzung

Besonders interessieren uns folgende Fragen:
  • Wo sehen Sie derzeit Unklarheiten oder Abgrenzungsprobleme bei der Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI?
  • Welche KI-Anwendungen aus Ihrer Praxis würden Sie als Hochrisiko-KI einstufen – und welche ausdrücklich nicht?
  • Gibt es Beispiele, die aus Ihrer Sicht in den Leitlinien falsch eingeordnet oder bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden?
  • Wo bestehen praktische Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen eigenständigen KI-Systemen und KI-Systemen als Bestandteil eines Produkts?
  • Welche Anforderungen des AI Acts, zum Beispiel Konformitätsbewertung, Dokumentationspflichten oder Risikomanagement, erscheinen Ihnen besonders aufwendig oder unverhältnismäßig?
  • Gibt es branchenspezifische Besonderheiten oder typische Anwendungsfälle, die aus Ihrer Sicht stärker berücksichtigt werden sollten?

Rückmeldung an die IHK Dresden geben

Bitte senden Sie uns Ihre Einschätzungen, Praxisbeispiele und Hinweise zur Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI bis zum 15.06.2026.
Ihre Rückmeldungen fließen in die Positionierung der IHK Dresden und DIHK gegenüber der Europäischen Kommission ein.