Nr. 6724360

Zertifizierter Verwalter

Wer sich zum zertifizierten Verwalter gemäß § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnen möchte, muss über die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen – und diese im Rahmen einer IHK-Prüfung nachweisen (z. B. keine gleichgestellte Qualifikation vorhanden). Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Prüfungsinhalte, einen Rahmenplan zur Orientierung, Informationen zur individuellen Vorbereitung sowie aktuell verfügbare Prüfungstermine, Anmeldungsfristen und praktische Hinweise.
Grit Lehmann
Referatsleiterin Berufszugang Gewerbe, stellvertretende Geschäftsführerin
Referat Berufszugang Gewerbe
Mitarbeiter Berufszugang Gewerbe
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