Taxen und Mietwagenverkehr
Die IHK Dresden informiert darüber, dass der gewerbliche Taxen- und Mietwagenverkehr genehmigungspflichtig ist und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt. Voraussetzungen wie persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung müssen erfüllt werden – letztere wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Die Seite bietet alle Details zu den rechtlichen Grundlagen, Prüfungsinhalten und zur Anmeldung.
Kontakt
Josef Klein
Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen