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Taxen und Mietwagenverkehr

Die IHK Dresden informiert darüber, dass der gewerbliche Taxen- und Mietwagenverkehr genehmigungspflichtig ist und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt. Voraussetzungen wie persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung müssen erfüllt werden – letztere wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Die Seite bietet alle Details zu den rechtlichen Grundlagen, Prüfungsinhalten und zur Anmeldung.

Der gewerbliche Taxen- und Mietwagenverkehr ist genehmigungspflichtig und unterliegt den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Für eine Genehmigung müssen persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit sowie fachliche Eignung nachgewiesen werden. Die fachliche Eignung wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht. Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Prüfungsinhalten stellt die IHK Dresden ausführlich bereit.

Für die Tätigkeit im gewerblichen Personenverkehr ist eine Fachkundeprüfung Pflicht. Melden Sie sich jetzt bei der IHK Dresden zur Taxen- und Mietwagenprüfung an!

Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen