Nr. 6741316

Straßenpersonenverkehr

Im Straßenpersonenverkehr sind für Linien- und Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen besondere Genehmigungen erforderlich. Neben persönlicher Zuverlässigkeit müssen Unternehmen finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung nachweisen. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Prüfung belegt, die verschiedene Prüfungsformen umfasst. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie bei der IHK Dresden.

Die IHK Dresden informiert über die gesetzlichen Voraussetzungen und Genehmigungen im Straßenpersonenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Unterschieden werden verschiedene Verkehrsformen wie Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusverkehr. Für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und der Nachweis fachlicher Eignung erforderlich. Diese Eignung wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen, für die auch vorbereitende Lehrgänge angeboten werden.

Die IHK Dresden bietet die Möglichkeit, sich online zur Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr anzumelden. Jetzt anmelden und Prüfungstermin sichern!

Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen