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Straßenpersonenverkehr

Im Straßenpersonenverkehr sind für Linien- und Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen besondere Genehmigungen erforderlich. Neben persönlicher Zuverlässigkeit müssen Unternehmen finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung nachweisen. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Prüfung belegt, die verschiedene Prüfungsformen umfasst. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie bei der IHK Dresden.
Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen