Nr. 6741326

Straßengüterverkehr

Im Straßengüterverkehr gelten für Unternehmen besondere gesetzliche Anforderungen, um gewerblich Transporte durchführen zu dürfen. Dazu zählen unter anderem eine Genehmigung, der Nachweis fachlicher Eignung sowie bestimmte persönliche und finanzielle Voraussetzungen. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Prüfung erbracht. Für bestimmte Transporte wie Werkverkehr oder nicht gewerbliche Fahrten gibt es Ausnahmen.

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Das Güterkraftverkehrsgesetz von 22. November 2011 definiert den Begriff des Güterkraftverkehrs, legt Ausnahmen vom Gesetz fest, definiert den Werkverkehr und regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr.

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Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen