Straßengüterverkehr
Im Straßengüterverkehr gelten für Unternehmen besondere gesetzliche Anforderungen, um gewerblich Transporte durchführen zu dürfen. Dazu zählen unter anderem eine Genehmigung, der Nachweis fachlicher Eignung sowie bestimmte persönliche und finanzielle Voraussetzungen. Die Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Prüfung erbracht. Für bestimmte Transporte wie Werkverkehr oder nicht gewerbliche Fahrten gibt es Ausnahmen.
Kontakt
Josef Klein
Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen