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Freiverkäufliche Arzneimittel

Der Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel erfordert mehr als nur eine Gewerbeanmeldung – Verkäufer müssen über eine geprüfte Sachkenntnis verfügen, um rechtlich sicher tätig zu sein. Die IHK Dresden informiert über die erforderliche Sachkenntnisprüfung und gibt Auskunft über gesetzliche Vorgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alles zu Prüfungsinhalten, Ablauf und Anerkennung der Qualifikation im Bereich freiverkäuflicher Arzneizubereitungen. Damit wird Transparenz geschaffen und Sicherheit für Verbraucher und Händler gewährleistet.
Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe