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Nr. 6724380

Finanzanlagenvermittler §34f GewO

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen in Deutschland der Regelung des § 34f GewO und benötigen eine behördliche Erlaubnis sowie den Nachweis ihrer fachlichen Kompetenz. Die IHK Dresden informiert auf dieser Seite über die Anforderungen, das Prüfungsverfahren und die gesetzlichen Pflichten, die für eine legale Tätigkeit gelten. Sie erfahren, welche Schritte nötig sind, um die Erlaubnis zu erhalten, sowie wie Registrierung und Aufsicht strukturiert sind. Diese Hinweise helfen, Klarheit über Rechte, Pflichten und Abläufe im Vermittlergeschäft zu gewinnen.

Finanzlagenvermittler im Überblick

Für die Vermittlung bestimmter Finanzdienstleistungen ist nach § 34f GewO eine Erlaubnis und Registrierung erforderlich. Die IHK Dresden informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten für Finanzanlagenvermittler.

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater benötigen nach § 34f GewO eine Erlaubnis sowie den Nachweis ihrer Sachkunde. Die IHK Dresden informiert über Voraussetzungen, Prüfungen und Verfahren zur Erteilung dieser Erlaubnis.

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Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe
Grit Lehmann
Referatsleiterin Berufszugang Gewerbe, stellvertretende Geschäftsführerin
Referat Berufszugang Gewerbe