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Finanzanlagenvermittler §34f GewO

Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen in Deutschland der Regelung des § 34f GewO und benötigen eine behördliche Erlaubnis sowie den Nachweis ihrer fachlichen Kompetenz. Die IHK Dresden informiert auf dieser Seite über die Anforderungen, das Prüfungsverfahren und die gesetzlichen Pflichten, die für eine legale Tätigkeit gelten. Sie erfahren, welche Schritte nötig sind, um die Erlaubnis zu erhalten, sowie wie Registrierung und Aufsicht strukturiert sind. Diese Hinweise helfen, Klarheit über Rechte, Pflichten und Abläufe im Vermittlergeschäft zu gewinnen.
Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe
Grit Lehmann
Referatsleiterin Berufszugang Gewerbe, stellvertretende Geschäftsführerin
Referat Berufszugang Gewerbe