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Bewachungsgewerbe §34a GewO

Das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO umfasst Tätigkeiten, bei denen gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen geschützt werden – eine einfache Gewerbeanmeldung reicht hierfür nicht aus. Wer in diesem Bereich arbeiten möchte, benötigt eine besondere Erlaubnis sowie je nach Art der Tätigkeit einen Sachkundenachweis oder einen Unterrichtungsnachweis. Die IHK Dresden übernimmt dabei das Unterrichts- und Prüfungsverfahren, erklärt Zuständigkeiten und legt dar, welche rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zu Erlaubnisbehörden, Ablauf und Inhalte von Unterrichtung und Prüfung.

Wer ein Bewachungsgewerbe gründen oder selbstständig Sicherheitsdienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Behörden für Erlaubnis, IHK-Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig sind.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO? Erfahren Sie, welchen Nachweis Sie für Ihre Tätigkeit im Bewachungsgewerbe benötigen, wie Unterrichtung und Prüfung ablaufen und wie Sie sich bei der IHK Dresden anmelden.

Melden Sie sich online zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO bei der IHK Dresden an. Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie wichtige Hinweise zu Prüfungsgebühr, Zahlung und Einladung.

Melden Sie sich zur Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für Bewachungspersonal an!

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