Bewachungsgewerbe §34a GewO
Das Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO umfasst Tätigkeiten, bei denen gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen geschützt werden – eine einfache Gewerbeanmeldung reicht hierfür nicht aus. Wer in diesem Bereich arbeiten möchte, benötigt eine besondere Erlaubnis sowie je nach Art der Tätigkeit einen Sachkundenachweis oder einen Unterrichtungsnachweis. Die IHK Dresden übernimmt dabei das Unterrichts- und Prüfungsverfahren, erklärt Zuständigkeiten und legt dar, welche rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zu Erlaubnisbehörden, Ablauf und Inhalte von Unterrichtung und Prüfung.
Kontakt
Anke Siebert
Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe