Prüfung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Das Ziel des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr. Die bundesweit einheitlichen Prüfungen führen die Industrie- und Handelskammern durch. Prüfungsverfahren sowie Prüfungsanforderungen sind einheitlich in einer Satzung geregelt.
Prüfungstermine
Die Anmeldung für die Prüfung ist online bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer vorzunehmen, die den gewünschten Prüfungstermin anbietet. Eine zusätzliche Freistellung innerhalb Sachsens ist nicht notwendig. Erforderliche Termine für die praktische Prüfung werden nach Anmeldung mit der technischen Prüfstelle (DEKRA) vereinbart.
Anmeldung und Durchführung der Sachkundeprüfung
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Prüfungstermin schriftliche Prüfung
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Prüfungstermin praktische Prüfung
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Anmeldeschluss
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Prüfungsort
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|---|---|---|---|
| 07.09.2026 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 05.10.2026 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 16.11.2026 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 07.12.2026 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 11.01.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 08.02.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 08.03.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 12.04.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 10.05.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 07.06.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 05.07.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 13.09.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 08.11.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
| 06.12.2027 | nach Bedarf | 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | IHK Dresden |
Prüfungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Personen- und Güterkraftverkehr
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Prüfungsart
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schriftliche Prüfung
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praktische Prüfung
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|---|---|---|
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Grundqualifikation
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240 Minuten
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210 Minuten
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Grundqualifikation Quereinsteiger
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170 Minuten
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210 Minuten
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Grundqualifikation Umsteiger
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110 Minuten
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120 Minuten
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Beschleunigte Grundqualifikation
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90 Minuten
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Beschleunigte GQ - Quereinsteiger
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60 Minuten
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Beschleunigte GQ - Umsteiger
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45 Minuten
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-
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Online-Anmeldung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation" ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
- Original des Schulungsnachweises
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger" ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz.
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll
- Original eines gültigen Führerscheines (nur wenn Schlüsselzahl "95" eingetragen)
- Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung.
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll
- Original des Fachkundenachweises
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Grundqualifikation" ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.
- gültiger Führerschein
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Grundqualifikation Umsteiger" ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
- gültiger Führerschein
- Wenn Schlüsselzahl "95" nicht im Führerschein eingetragen ist: Original der von einer IHK ausgestellten Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung.
- gültiger Führerschein
- Original des Fachkundenachweises
Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt.
Hinweis: Mit der Prüfungsanmeldung sind geforderte Originale in Kopie einzureichen. Die Vorlage der Originale hat immer am Prüfungstag zu erfolgen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme.
Musterprüfungsaufgaben
Musterprüfungsaufgaben finden Sie auf der Seite der DIHK.
Im Grundsatz gilt: Neben Single-Choice (eine richtige Antwort aus vier Wahlmöglichkeiten), kommen auch Multiple-Choice-Aufgaben (zwei richtige Antworten aus fünf Antwortmöglichkeiten) zum Einsatz
- für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt
- anhand der angegebenen Punkte kann er die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen
- kreuzt ein Teilnehmer mehr als die richtigen Antworten an, erhält er keinen Punkt
Orientierungsrahmen zur Prüfung gemäß BKrFQV
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)