Wissenswertes zur Berufskraftfahrer-Qualifikation: Regelungen, Nachweise und Neuerungen

Wer gewerblich als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig ist, muss die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) beachten. Abhängig von Fahrerlaubnis, Tätigkeit und persönlicher Ausgangssituation sind eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sowie regelmäßige Weiterbildungen erforderlich. Ausnahmen gelten für bestimmte Fahrten und Tätigkeiten.
Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen die Berufskraftfahrerqualifikation gilt, welche Möglichkeiten zum Erwerb der Grundqualifikation bestehen, welche Weiterbildungspflichten zu beachten sind und wie die Qualifikation nachgewiesen wird. Außerdem finden Sie Informationen zu anerkannten Ausbildungsstätten, zur Handwerkerregelung und zur IHK-Prüfung.

Grundqualifikation, Weiterbildung, Nachweisen und anerkannten Ausbildungsstätten

rechtliche Grundlagen

Eigenerklärung Handwerkerregelung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung. Das Führen des Kraftfahrzeuges darf dabei nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellen. Der Fahrzeugführer kann eine Eigenerklärung sowie eine Kopie seines Arbeitsvertrages oder einen schriftlichen Nachweis seines Arbeitgebers mit sich führen. Beide Dokumente sollten im Falle einer Kontrolle erkennen lassen, dass er nicht als Berufskraftfahrer tätig ist. Die Eigenerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB)stellt kein amtliches Dokument dar. Die Beweislast zur rechtmäßigen Inanspruchnahme nach § 1, Absatz 2 Nummer 5 Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz obliegt dem Fahrer und dem Arbeitgeber. Bei Verstößen gegen die Ausnahmeregelung erhebt der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000,00 Euro für den Unternehmer.

Aktuelle Informationen für Ausbildungsstätten zum neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) dient dann als EU-weiter Nachweis der Qualifikationsmaßnahmen für Berufskraftfahrer.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister speichert:
  • In Deutschland ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise (ab dem 23. Mai 2021);
  • Teilnahmebescheinigungen (ab dem 25. Oktober 2021) zu
  • Grundqualifikationen,
  • beschleunigten Grundqualifikationen,
  • Weiterbildungen und
  • anderen speziell abgeschlossene Maßnahmen.
Zugriff auf das Register erhalten staatlich anerkannte Ausbildungsstätten. Nach erfolgter staatlicher Anerkennung übermittelt die Anerkennungsbehörde die Kontaktdaten an das Kraftfahrtbundesamt, so dass der Zugriff auf das Register möglich wird. Ebenso erfolgen nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungen der Grundqualifikation und beschleunigten Grundqualifikation Einträge der zuständigen Industrie- und Handelskammern. Dies gilt ebenso für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
Nach Erhalt der staatlichen Anerkennung haben auch diese Ausbildungsstätten den entsprechenden Zugang zum BQR.
Der Zugang zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) erfolgt über eine vom Kraftfahrtbundesamt bereitgestellte Webanwendung. Zur Anwendung muss zuvor eine erfolgreiche Authentifizierung mithilfe des ELSTER-Unternehmenszertifikates durchgeführt werden. Es besteht daher die Verpflichtung, das kostenfreie ELSTER-Unternehmenskonto zu nutzen. Die bei der Anerkennung angegebenen Unternehmerdaten müssen mit denen des ELSTER-Unternehmenszertifikates übereinstimmen. Das BQR kann nicht in eigene Softwareanwendungen integriert werden.
Weitere Informationen und den Zugang zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister finden Sie auf der Webpräsenz des Kraftfahrtbundesamtes (KBA).

Prüfung nach dem Berufskraftfahrer­qualifikations­gesetz

Informationen zur Prüfung und die Online-Anmelde-Möglichkeiten finden Sie auf der Seite Prüfung nach dem Berufskraftfahrer­qualifikations­gesetz.