ACHTUNG: Falsche Schreiben vom “Amtsgericht Zentrale Zahlstelle” an unsere Mitgliedsunternehmen mit Zahlungsaufforderung im Umlauf. Nähere Informationen finden Sie in unserer Meldung.
Nr. 6733202

Automatenaufsteller

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung bei der IHK, um die Anforderungen nach der Gewerbeordnung zu erfüllen. Diese Seite informiert Sie über Pflichten, Inhalte der Unterrichtung sowie Voraussetzungen und Ablauf für die Zulassung als Automatenaufsteller. Sie finden hier alle wichtigen Regelungen, Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen und welche Nachweise erforderlich sind. Damit hilft Ihnen die IHK Dresden, Klarheit über Ihre Rolle als Betreiber und die gesetzlichen Bestimmungen zu gewinnen.

Automatenaufsteller im Überblick

Automatenaufsteller, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betreiben möchten, benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach § 33c GewO bei der IHK. Dort erfahren sie die rechtlichen Grundlagen und erhalten den erforderlichen Nachweis für ihre Tätigkeit.

Melden Sie sich zur Unterrichtung für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit an!

Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe