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Automatenaufsteller

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung bei der IHK, um die Anforderungen nach der Gewerbeordnung zu erfüllen. Diese Seite informiert Sie über Pflichten, Inhalte der Unterrichtung sowie Voraussetzungen und Ablauf für die Zulassung als Automatenaufsteller. Sie finden hier alle wichtigen Regelungen, Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen und welche Nachweise erforderlich sind. Damit hilft Ihnen die IHK Dresden, Klarheit über Ihre Rolle als Betreiber und die gesetzlichen Bestimmungen zu gewinnen.

Automatenaufsteller im Überblick

Automatenaufsteller, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betreiben möchten, benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach § 33c GewO bei der IHK. Dort erfahren sie die rechtlichen Grundlagen und erhalten den erforderlichen Nachweis für ihre Tätigkeit.

Melden Sie sich bei der IHK Dresden zur Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach § 33c GewO an. Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie wichtige Hinweise zu Teilnahmegebühr, Zahlung und Einladung.

Mitarbeiterin Berufszugang Gewerbe
Referat Berufszugang Gewerbe