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Taxen und Mietwagenverkehr

Die IHK Dresden informiert darüber, dass der gewerbliche Taxen- und Mietwagenverkehr genehmigungspflichtig ist und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterliegt. Voraussetzungen wie persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung müssen erfüllt werden – letztere wird in der Regel durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Die Seite bietet alle Details zu den rechtlichen Grundlagen, Prüfungsinhalten und zur Anmeldung.

Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich über Berufszugang, Fachkunde und IHK-Prüfung.

Melden Sie sich zur Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK Dresden an. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Anmeldeformular.

Referent Berufszugang Verkehr
Referat Berufszugang Verkehr / Bescheinigungswesen