Freie Berufe: Was zählt dazu und was müssen Gründer beachten?

Wer sich selbstständig machen möchte, ist entweder gewerblich tätig oder arbeitet als Freiberufler. Ob eine Tätigkeit als Gewerbebetrieb oder als freier Beruf eingestuft wird, ist für die Gründung sehr wichtig. Davon hängen unter anderem die notwendigen Formalitäten, die Anmeldung und oft auch die Wahl der Rechtsform ab.

Was sind freie Berufe?

Als freiberufliche Tätigkeit gelten in der Regel selbstständige Tätigkeiten, die den sogenannten Katalogberufen zugeordnet werden. Dazu zählen zum Beispiel:
  • Heilberufe
  • wirtschaftsberatende Berufe
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Wissenschaftler
  • Dozenten
  • Erzieher
  • Künstler
Freie Berufe unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten vor allem durch die Art der Leistung: Im Mittelpunkt stehen meist persönliche, fachlich qualifizierte oder schöpferische Dienstleistungen.

Freiberuflich oder gewerblich?

Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe ist nicht immer einfach. Gerade bei gemischten Tätigkeiten oder neuen Geschäftsmodellen sollte frühzeitig geprüft werden, welche Einstufung zutrifft.
Informationen zur Einordnung erhalten Gründer bei:
  • dem zuständigen Finanzamt
  • dem Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB)
Wichtig: Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, hat direkte Auswirkungen auf die Gründung, die Meldepflichten und die laufende Verwaltung des Unternehmens.

Freier Beruf ist nicht gleich freie Mitarbeit

Häufig werden die Begriffe Freier Beruf und freie Mitarbeit verwechselt. Das ist nicht dasselbe.
  • Freier Beruf beschreibt die rechtliche und steuerliche Einordnung einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Freie Mitarbeit beschreibt dagegen eine Form der Zusammenarbeit, zum Beispiel auf Honorarbasis.
Eine freie Mitarbeit ist daher nicht automatisch eine freiberufliche Tätigkeit im steuerlichen Sinn.

Ansprechpartner für Gründer in Sachsen

Für Gründerinnen und Gründer in Sachsen ist der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. die Anlaufstelle.
Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V.
Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Telefon: 0351 2130040
Telefax: 0351 8267412
E-Mail: info@lfb-sachsen.de
Internet: www.lfb-sachsen.de
Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
  • Existenzgründungsberatung
  • fachkundige Stellungnahmen
  • Existenzgründerseminare
  • Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Hinweis: Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

Zuständigkeiten für fachkundige Stellungnahmen

Für folgende Programme und Förderungen ist der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. zuständig:
  • Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen (SAB)
  • Gründerinnenprämie (SAB)
  • Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Als Ansprechpartner für das BAFA-Informationsgespräch steht auch die Industrie- und Handelskammer Dresden zur Verfügung. Das Informationsgespräch muss geführt werden, wenn das Unternehmen noch nicht ein Jahr gewerblich tätig ist. Bitte füllen Sie dazu die Situationsbeschreibung (PDF-Datei · 91 KB) aus. Wir melden uns nach Eingang der Unterlage zeitnah bei Ihnen.

Tipp für Freiberufler

Auch wenn Sie Ihre Selbstständigkeit zunächst als Freiberufler beginnen, können im Laufe der Zeit zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten hinzukommen. Deshalb empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Tätigkeit.
Eine spätere Gewerbeanzeige kann notwendig werden und hilft, rechtliche oder steuerliche Probleme zu vermeiden.