Einstiegsgeld für Selbstständige – Förderung durch das Jobcenter
Wer Grundsicherungsgeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld (ESG) beantragen.
Nach § 16b SGB II kann Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit kann Einstiegsgeld gezahlt werden, wenn durch die Selbstständigkeit gute Aussichten bestehen, die Hilfebedürftigkeit künftig zu überwinden.
Was ist beim Einstiegsgeld zu beachten?
Der Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihre Integrationsfachkraft beziehungsweise Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter.
Welche Voraussetzungen gelten für das Einstiegsgeld?
Für die Förderung einer Selbstständigkeit mit Einstiegsgeld müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie erhalten Grundsicherungsgeld.
- Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
- Sie werden die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten.
- Sie sind persönlich geeignet, die geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
- Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie künftig nicht mehr auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind.
Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, entscheidet das zuständige Jobcenter.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die Höhe des Einstiegsgeldes wird vom zuständigen Jobcenter individuell festgelegt.
Bei der Entscheidung können insbesondere berücksichtigt werden:
- die persönlichen Lebensumstände,
- die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit,
- die Größe der Bedarfsgemeinschaft und
- die individuellen Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Förderbetrag besteht nicht. Die Höhe des Einstiegsgeldes kann sich außerdem während des Bewilligungszeitraums verändern.
Wie lange kann Einstiegsgeld gezahlt werden?
Das Einstiegsgeld kann für höchstens 24 Monate gewährt werden, sofern in diesem Zeitraum eine entsprechende Erwerbstätigkeit besteht.
Über die konkrete Dauer der Förderung entscheidet das zuständige Jobcenter im Einzelfall.
Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen
Wenn Sie eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen, sollten Sie vor der Gründung einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren.
Dort wird geprüft, ob Einstiegsgeld für Ihr Gründungsvorhaben infrage kommt und welche Unterlagen für die Entscheidung erforderlich sind.
Beginnen Sie Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit erst, nachdem Sie die Förderung mit Ihrem Jobcenter abgestimmt und den Antrag gestellt haben.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter sowie bei der Bundesagentur für Arbeit.