Beratungsförderung für Gründer und Unternehmen
Egal, ob Sie noch vor der Gründung Ihres Unternehmens stehen oder bereits gegründet haben: Es gibt ein vielfältiges Beratungsangebot, um Ihr Unternehmen auf sichere Beine zu stellen.
Externe Berater können Sie beispielsweise bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder finanziellen Fragen der Unternehmensgründung und -führung unterstützen oder bei speziellen Themen wie Umwelt- und Arbeitsschutz beraten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Beratungsleistungen von externen Beratern gefördert werden. Je nach Unternehmensphase und Voraussetzungen kommen verschiedene Förderprogramme in Betracht.
Gründungsphasen und deren Programme
Vorgründungsphase
Förderprogramm:
- ESF Plus – Gründungsberatung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Ab Gründung
Förderprogramme:
- Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
- Beratungsförderung – Betriebsberatung / Zertifizierung (SAB)
Diese Einteilung entspricht auch der bisherigen Darstellung im IHK-Merkblatt.
ESF Plus – Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:
- allgemeine Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen,
- Beratungen zur Neugründung oder Unternehmensnachfolge.
Nicht förderfähig sind unter anderem:
- die Erstellung eines Gründungskonzeptes,
- Beratungsleistungen, die weniger als zwei Tagwerke umfassen.
Die Förderung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Begünstigte
Gefördert werden:
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Ausgeschlossen sind unter anderem Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind.
Förderkonditionen
Die Förderung erfolgt als Pauschale:
- 400 Euro je Tagwerk bei Neugründungen für maximal fünf Tagwerke,
- 500 Euro je Tagwerk bei Unternehmensnachfolgen für maximal zehn Tagwerke.
Die Anzahl der förderfähigen Tagwerke legt die SAB fest.
Die Beratungsleistungen müssen in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erbracht werden. Die aktuellen SAB-Angaben bestätigen diese Förderhöhen und Zeiträume.
Antragstellung
Für die Antragstellung gilt:
- Der Antrag wird über das SAB-Förderportal gestellt.
- Das Unternehmen darf noch nicht gegründet oder übernommen worden sein.
- Eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung des Antragstellers ist erforderlich.
- Eine Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel der IHK Dresden, ist Voraussetzung.
- Der Förderantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Beratungsempfehlung bei der SAB gestellt werden.
Weitere Informationen:
ESF Plus – Gründungsberatung bei der SAB
ESF Plus – Gründungsberatung bei der SAB
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Dazu gehören Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie beispielsweise:
- Fachkräftesicherung,
- Verbesserung der Gleichstellung,
- Kosteneinsparungen,
- ökologische Nachhaltigkeit.
Begünstigte
Gefördert werden:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Freiberufler.
Förderkonditionen
Für Unternehmen in Sachsen beträgt die Förderung:
- 80 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten,
- maximale Bemessungsgrundlage: 3.500 Euro,
- maximal fünf Tagwerke mit jeweils acht Stunden.
Damit kann der Zuschuss bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro bis zu 2.800 Euro betragen. Die aktuellen BAFA-Informationen bestätigen für die neuen Bundesländer – mit den dort genannten regionalen Ausnahmen – einen Fördersatz von 80 Prozent und maximal 2.800 Euro Zuschuss.
Bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erfolgt die Berechnung des Zuschusses seit dem 15. November 2025 auf Basis des gezahlten Bruttorechnungsbetrages.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, müssen zusätzlich ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen. Die IHK Dresden kann hierfür als Regionalpartner zur Verfügung stehen.
Wichtig: Gegenüber dem alten Merkblatt würde ich hier eine kleine Aktualisierung vornehmen: Das Informationsgespräch muss nach den aktuellen BAFA-Regelungen nicht zwingend vor der Antragstellung stattfinden. Es kann frühestens drei Monate vor Antragstellung und spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden.
Weitere Informationen:
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beim BAFA
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU beim BAFA
Beratungsförderung – Betriebsberatung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden Beratungen und Coachings zur Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragestellungen.
Dazu gehören unter anderem:
- Marketing,
- Strategieentwicklung,
- Finanzierung,
- Innovation,
- Erschließung ausländischer Märkte,
- Unternehmensnachfolge,
- Energie- und Umweltfragen.
Nicht förderfähig sind unter anderem Beratungsleistungen, die weniger als fünf Tagwerke umfassen.
Der Beginn des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen. Die SAB weist ausdrücklich darauf hin, dass ein vorzeitiger Vorhabensbeginn zum Wegfall der Förderung führen kann.
Begünstigte
Gefördert werden:
- Kleinstunternehmen,
- kleine Unternehmen,
- mittlere Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Förderkonditionen
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Standardeinheitskostensätze:
- 920 Euro pro Tagwerk im Qualitätssicherungsverfahren,
- 800 Euro pro Tagwerk im Direktverfahren.
Fördersätze für Beratungen:
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei kleinen und Kleinstunternehmen,
- 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen.
Fördersätze für Zertifizierungskosten:
- 50 Prozent bei kleinen und Kleinstunternehmen,
- 40 Prozent bei mittleren Unternehmen,
- maximal 8.000 Euro pro Zertifikat.
Darüber hinaus gilt:
- Beratungsleistungen müssen mindestens fünf Tagwerke umfassen.
- Maximal können 20 Tagwerke innerhalb von zwölf Monaten gefördert werden.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
- Eine Zuwendung kann im Einzelfall auch bewilligt werden, wenn der Zuschuss 2.500 Euro unterschreitet.
Diese Konditionen entsprechen auch den aktuell veröffentlichten Angaben der SAB.
Antragstellung
Unternehmen können zwischen zwei Verfahren wählen:
Qualitätssicherungsverfahren
Vor der Antragstellung ist Kontakt zu einem zugelassenen Qualitätssicherer aufzunehmen:
Direktverfahren
Vor der Antragstellung wenden Sie sich an einen geeigneten Berater und ermitteln den notwendigen Beratungsbedarf.
Die Antragstellung erfolgt anschließend über das SAB-Förderportal.
Weitere Informationen:
Beratungsförderung – Betriebsberatung bei der SAB
Beratungsförderung – Betriebsberatung bei der SAB
Beratung durch die IHK Dresden
Sie möchten eine Beratung in Anspruch nehmen und wissen nicht, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben infrage kommt?
Die IHK Dresden unterstützt Sie bei der ersten Orientierung. Für die SAB-Gründungsberatung ist eine Beratungsempfehlung einer fachkundigen Stelle erforderlich. Bei der BAFA-Förderung kann die IHK Dresden zudem als Regionalpartner für das Informationsgespräch zur Verfügung stehen.