Alltagsbegleitung in Sachsen: allgemeine Informationen für Anbieter
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag dienen der Betreuung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Alltagsbegleiter unterstützen bei alltäglichen Aufgaben durch Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfen. Dadurch können Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben.
Wichtig: Pflegerische Tätigkeiten gehören nicht zu diesen Angeboten und sind ausgeschlossen. Für die Durchführung anerkannter Angebote ist eine Anerkennung nach den landesrechtlichen Vorgaben erforderlich.
Wer kann Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen?
Die Angebote richten sich an:
- Pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade
- Angehörige pflegebedürftiger Menschen
Zusätzlich können Senioren ohne Pflegegrad angesprochen werden, sofern entsprechende Förderprogramme bestehen.
Welche Leistungen umfasst die Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei unterschiedlichen Aufgaben des täglichen Lebens.
Dazu gehören insbesondere:
- Begleitung im Alltag, beispielsweise zu Terminen oder bei Spaziergängen
- Hilfen im Haushalt, etwa Einkaufen, Reinigen und Wäschepflege
- Soziale Betreuung, beispielsweise durch Gespräche
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
Nicht zulässig sind körperbezogene Pflegeleistungen und medizinische Tätigkeiten.
Welche Angebotsformen gibt es?
Bei den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag wird zwischen Betreuungsangeboten und Entlastungsangeboten unterschieden.
Betreuungsangebote
Im Mittelpunkt stehen die Anleitung, Beaufsichtigung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Zu den möglichen Leistungen zählen:
- Orientierungs- und Gedächtnistraining
- Gespräche und persönliche Zuwendung zur Stabilisierung der psychischen Situation
- Individuell abgestimmte Aktivitäten wie Singen, Basteln oder Kochen
- Beratung und Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs
- Spaziergänge
- Vorlesen von Zeitungen und Büchern
- Biographiearbeit
Betreuungsangebote können sowohl einzeln als auch in Gruppen durchgeführt werden.
Entlastungsangebote
Entlastungsangebote unterstützen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, der Haushaltsführung und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Dazu zählen insbesondere:
- Übliche Reinigungsarbeiten
- Wäschepflege
- Erledigung von Einkäufen
Betreuungs- und Entlastungsangebote können kombiniert werden, sofern die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen Anbieter erfüllen?
Als Anbieter kommen Unternehmen oder Träger mit entsprechend qualifiziertem Personal infrage.
Für die Durchführung anerkannter Angebote gelten folgende Voraussetzungen:
- Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen
- Einsatz entsprechend qualifizierter Kräfte
- Einhaltung der Vorgaben der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung
Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung.
Welche Qualifikation ist erforderlich?
Die eingesetzten Kräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen.
In der Regel ist eine Basisschulung mit mindestens 40 Stunden erforderlich.
Zu den Schulungsinhalten gehören unter anderem:
- Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen
- Umgang mit Pflegebedürftigen, insbesondere bei Demenz
- Verhalten in Notfallsituationen
Wie erfolgt die Finanzierung und Abrechnung?
Die Leistungen anerkannter Alltagsangebote können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Abrechnung ist die Anerkennung des jeweiligen Angebots.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist für die Anerkennung und Förderung der entsprechenden Angebote zuständig.
Fachservicestelle Sachsen
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- Nachbarschaftshilfe
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Pflegende Angehörige
E-Mail: fachservicestelle@sms.sachsen.de