Vertragsunterlagen Ausbildung

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann einen Ausbildungsvertrag abschließen können, wenn Ihr Unternehmen von der IHK als Ausbildungsbetrieb zertifiziert bzw. anerkannt ist.
Nach Änderung des §36 BBiG müssen Ausbildungsverträge nicht mehr im Original bei der IHK Dresden eingereicht werden. Damit entfällt auch die Siegelung der Ausbildungsverträge durch die IHK Dresden. Bitte fügen Sie jedoch dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses (weiterhin als Original) mindestens eine Kopie der Vertragsniederschrift bei.
Zum korrekten Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten Sie bitte die Höhe der Mindestausbildungsvergütung. Ab 1.Januar 2025 gelten folgende Vergütungssätze:
  • 682,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
  • 805,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
  • 921,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
  • 955,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr,
die nach Berufsbildungsgesetz ein wesentlicher Vertragsbestandteil und damit Voraussetzung einer Eintragung ist. Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Achten Sie zudem beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen auf den aktuellen Standort der Berufsschule. Auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus finden Sie den Teilschulnetzplan. Eine dazugehörige Begleitliste veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald uns diese zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss auch das aktuelle Merkblatt zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF-Datei · 78 KB).