Umschulung/Außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen

Hier finden Sie Unterlagen zu überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie für Erwachsene, die im Rahmen einer Umschulung einen Berufsabschluss erwerben wollen.

Einreichung einer Bildungsmaßnahme bei der Industrie- und Handelskammer Dresden

Geltungsbereich

Über das Formblatt Antrag auf Durchführung einer Bildungsmaßnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 504 KB) werden geplante Bildungsmaßnahmen eingereicht. Eine Verwendung der Formulare dient insbesondere der Vereinfachung Ihrer Antragstellung von geplanten Bildungsmaßnahmen gegenüber der zuständigen Stelle. Für eine Antragstellung bei der IHK Dresden muss die durchführende Ausbildungsstätte im räumlichen Zuständigkeitsbereich der IHK Dresden sein.

Antragstellende Bildungseinrichtung

Hier ist die Bildungseinrichtung einzutragen, die die rechtliche und fachliche Verantwortung der Bildungsmaßnahme hat. Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sind hier anzugeben.

Art der Bildungsmaßnahme

Hier ist die Art der Bildungsmaßnahme zu kennzeichnen.
Berufliche Erstausbildung
  • meist öffentlich finanzierte Ausbildungen für junge Menschen, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
Berufliche Umschulung
  • im Bereich der Erwachsenenbildung meist öffentlich finanzierte Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen
Behindertenausbildung
  • meist öffentlich finanzierte Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach besonderen Regelungen der IHK Dresden
  • Eine Registrierung von Auszubildenden nach dieser Konzeption erfolgt nur mit einer öffentlich-rechtlichen kostenträgerseitigen Einstufung zur Notwendigkeit einer Ausbildung nach §§ 64 - 66 BBiG (Nachweis ist mit dem Ausbildungsvertrag einzureichen).
Sonstige
  • für Bildungsmaßnahmen die einer besonderen Absprache mit der zuständigen Stelle bedürfen

Theoretischer Unterricht

Wenn im Rahmen der Bildungsmaßnahme eine staatlich anerkannte Berufsschule besucht wird, ist diese mit Namen und Anschrift zu benennen. Erfolgt die Vermittlung von Inhalten des berufstheoretischen Rahmenlehrplans beim Antragsteller, so ist die im Rahmenlehrplan angegebene Stundenzahl zum berufsbezogenen Unterricht nicht zu überschreiten. Als Anlage 1 sind der Rahmenlehrplan und die Angaben über alle mitwirkenden Dozenten aufzuführen.

Berufspraktische Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung kann an mehreren Ausbildungsstätten erfolgen. Sie kann sowohl komplett im Unternehmen erfolgen als auch mit einer betrieblichen Mindestdauer anteilig an der berufspraktischen Gesamtausbildungsdauer. Die Mindestdauer erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Ausbildungsberater. Die übrige Zeit der berufspraktischen Ausbildung, insbesondere zum Erwerb von Grundfertigkeiten, ist dann in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte zu vermitteln.
Hier sind Name und Anschrift der Ausbildungsstätte zu benennen, in der die außerbetriebliche berufspraktische Ausbildung stattfindet. Diese muss durch die zuständige Stelle für den vorgesehenen Ausbildungsberuf bestätigt sein.
Als Ausbilder ist die Person zu verstehen, die nach §§ 28-30 BBiG geeignet ist. Der Nachweis erfolgt als Anlage 2 durch Beilegen der Ausbilderstammdaten und den dort geforderten Nachweiskopien.
In der sachlich-zeitlichen Gliederung sind als Anlage 3 die Inhalte der Bildungsmaßnahme darzustellen. Wird der theoretische Lehrstoff des Rahmenlehrplanes selbst vermittelt, sind die Lernfächer/Lernfelder diesen Ausbildungspunkten zuzuordnen. Zusatzqualifikationen sind getrennt auszuweisen.

Berechnungsgrößen zur Angabe entsprechender Praxisstunden

Die Gesamtstunden der Bildungsmaßnahme ergeben sich aus dem Maßnahmezeitraum abzüglich der Stunden von Urlaub, Samstagen, sowie Sonn- und Feiertagen.
Berufspraktische Ausbildung Stunden gesamt:
  • Gesamtstunden der Bildungsmaßnahme abzüglich Stunden des theoretischen Unterrichts (Rahmenlehrplan)
Berufspraktische Ausbildung in der außerbetrieblichen Ausbildungsstätte:
  • Stunden der berufspraktischen Ausbildung abzüglich Stunden der betrieblichen Ausbildungsphase
Betriebliche Ausbildungsphase:
  • Stunden der betrieblichen Praxisphase (Mindestdauer zu erfragen bei Ihrem zuständigen Ausbildungsberater)
  • Angaben zum zeitlichen Durchführungszeitraum (von/bis)
Soll ein Teil der berufspraktischen Ausbildung in einer kaufmännischen Übungsfirma erfolgen, sind folgende Unterlagen als Anlage 4 einzureichen:
  • Firmenbezeichnung der Übungsfirma
  • Nachweis Anschluss an den Deutschen Übungsfirmenring oder Nachweis der Abnahme durch die Kammer bzw. bei Neueinreichung Termin der Abnahme durch die Kammer
Mit dem Antrag zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme muss als Anlage 5 mindestens eine Betriebsübersicht beigelegt werden. Ein detaillierter Nachweis erfolgt über das IHK-Formblatt Angaben zur Übernahme einer betrieblichen Ausbildungsphase (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB). Dieses muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der betrieblichen Praxisphase zur Bestätigung eingereicht werden. Für den Teil der berufspraktischen Ausbildung im Unternehmen, ist der entsprechend geeignete betriebliche Ausbilder zu benennen. Ist der Ausbilder schon bei der zuständigen Stelle registriert, ist ein wiederholter Nachweis (Ausbilderkarte) nicht erforderlich.
Es ist grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer bei der IHK ab Übergabe der vollständigen Unterlagen von bis zu 4 Wochen auszugehen. Beachten Sie bitte, dass für die Bestätigung von Bildungsmaßnahmen Gebühren nach dem Gebührentarif der IHK Dresden entstehen.
Die Ausbildungs- und Umschulungsverträge sind spätestens 4 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zu dem von der IHK Dresden festgesetzten Termin, einzureichen.
Eine vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Ausbildungsberater ist zu empfehlen.

Formulare

Die hinterlegten Formulare vereinfachen Ihre Antragstellung gegenüber der zuständigen Stelle. Bitte achten Sie darauf, die Antragsunterlagen rechtzeitig einzureichen: