Abrechnung und Vergütung

Als ehrenamtlicher Prüfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung für Ihren Zeitaufwand, die Fahrtkosten und sonstige Auslagen. Näheres entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zur Entschädigung.

Webfachverfahren Prüfer

Online Einreichen, Informieren, Abstimmen und Abrechnen – ganz einfach und schnell
Wichtiger Hinweise vorab: Diese Abrechnungsmodul kann für alle Termine ab dem 01.06.2025 verwendet werden.
Ab jetzt können Sie Ihre Entschädigung ganz einfach und schnell online einreichen.
Das Webfachverfahren Prüfer ist eine webbasierte Anwendung, die Sie über einen Internet-Browser einfach und bequem aufrufen können.
  • Einfache Nutzung:
    • auf den Computer
    • Tablet
    • Smartphone
  • Belege bequem einreichen:
    • Ihre Belege können einfach mit dem Smartphone oder dem Tablet fotografieren und online hochladen.
    • Sie können Ihre Belege auch über Ihren Computer einscannen und hochladen.
  • Zeitersparnis
    • Alle notwendigen Unterlagen sind schnell und digital (kein Papier nötig) bei Ihrer IHK.

Registrierung und Login

Für den ersten Login auf der Plattform Webfachverfahren Prüfer nutzen Sie bitte den Ihnen zugesandten Link samt dem personalisierten Registrierungscode, den Sie bitte bei der Erstanmeldung angeben. Der Registrierungscode ist nur zeitlich begrenzt gültig. Bitte registrieren Sie sich daher zeitnah, auch wenn derzeit noch keine Termine bei Ihnen zur Abrechnung anstehen.

Registrierung

Los geht's – So registrieren Sie sich in drei Schritten einfach und bequem in unserer Anwendung:
  1. Sie erhalten von Ihrer IHK einen Registrierungscode
  2. Mit diesem Code registrieren Sie sich auf der Seite Webfachverfahren-Prüfer-Registrierung. Dort vergeben Sie auch Ihr Passwort.
  3. Danach können Sie die Anwendung zur Prüferabrechnung benutzen.

Login

Über folgende Adresse können Sie sich danach im Webfachverfahren-Prüfer anmelden.
Bitte verwenden Sie diesen Link künftig für alle weiteren Logins!

Entschädigungsregelung für die Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses

In sinngemäßer Anwendung der jeweils geltenden Fassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) werden unter anderem die folgenden Zahlungen geleistet.
Bitte für jeden Tag eine gesonderte Zeile ausfüllen.

Zeitversäumnisse

Als Zeitversäumnisse werden die schriftliche, mündliche, praktische Prüfungsdurchführung, Korrektur schriftlicher Arbeiten, Besprechung des Prüfungsausschuss, des Berufsbildungsausschuss, des Schlichtungsausschusses, Vorbereitung und Abbau des Prüfplatzes sowie Aufgabenerstellung für die praktische Prüfung gewertet.
Für Prüferseminare werden keine Zeitversäumnisse entschädigt.
Die Entschädigung für Zeitversäumnisse beträgt je Stunde 7,00 Euro.

Tagegeld

Das Tagesgeld beträgt bei mehr als 6 Stunden 14,00 Euro.
Erfolgt eine Verpflegung durch die IHK Dresden, entfällt der Anspruch auf Tagegeld.

Fahrtkosten (zwischen Wohn- bzw. Beschäftigungs- und Prüfungsort)

Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der zweiten Wagenklasse der Bahn erstattet (Belege bitte beifügen).
Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges werden pro Kilometer des kürzesten bzw. verkehrsgünstigsten Hin- und Rückweges 0,42 Euro vergütet. Damit sind sämtliche mit der Verwendung privater Kraftfahrzeuge zusammenhängenden Kosten abgegolten. Bei der Benutzung durch mehrere Personen kann die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden.

Entschädigungsregelung für die Erstellung praktischer Prüfungsaufgaben

Die Entschädigung für die Erstellung von praktischen Aufgaben erfolgt nach Zeitaufwand in Anlehnung an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Erstellung umfasst dabei die Ausarbeitung einer kompletten Prüfungsaufgabe mit Anfertigung eines Musterstückes und der erforderlichen Erprobung einschl. kompletter Prüfungsunterlagen (Aufgabenstellung, Bewertungsbogen, Bereitstellungsliste Ausbildungsbetrieb, Bereitstellungsliste Prüfbetrieb, evtl. Zeichnungen). Dabei ist zu berücksichtigen:
  • Für das Ausarbeiten einer neuen Prüfungsaufgabe einschl. Erprobung und Erstellung kompletter Unterlagen werden pro praktische Aufgabe max. 20 Stunden entschädigt. Für die druck- bzw. kopierfertige Anlieferung der Unterlagen einschl. Zeichnungen können max. weitere 5 Stunden abgerechnet werden.
  • Für das Überarbeiten einer bestehenden Prüfungsaufgabe einschl. Erprobung und Erstellung kompletter Prüfungsunterlagen werden pro praktische Aufgabe max. 10 Stunden entschädigt. Für die druck- bzw. kopierfertige Anlieferung der Unterlagen einschl. Zeichnungen können max. weitere 5 Stunden abgerechnet werden.
Mit Zahlung der Entschädigung für das Erstellen der Prüfungsaufgaben und Lösungshinweise erhält die IHK Dresden deren ausschließliche Nutzungsrechte.
Die Abrechnung erfolgt unter "Art der Tätigkeit" mit "AE" und unter "sonstige Aufwendungen lt. Beleg" mit Angabe der Erstellungszeit in Stunden.
Wichtige Hinweise: Angemessene Auslagen werden gegen Nachweis erstattet. Die Abrechnung der Prüferentschädigung muss bis zum 31.12. des Jahres eingereicht werden in dem die Tätigkeit stattfand.
Hinweis zum EStG: Der Anspruchsberechtigte ist für die Versteuerung der gewährten Entschädigung selbst verantwortlich.

Support

Sollten Sie bei der Registrierung oder mit Ihrem Zugang Probleme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support.wfv@dresden.ihk.de.

Hinweis Digitaler Projektantrag

Wenn Sie als Prüfer auch für die Projektanträge der Auszubildenden eingeteilt werden, dann melden Sie sich über das Webfachverfahren-Prüfer an und dort finden Sie die Kachel “Digitaler Projektantrag”. Über diese Kachel werden Sie zur Seite des digitalen Projektantrags (DiPa) weitergeleitet. Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte Ihrem Zugang von dem Webfachverfahren Prüfer.

Formulare