Einstiegsqualifizierung
Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, ist die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die sogenannten EQs eine weitere Option, Talente zu entdecken.
- Informationen für Betriebe
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit. Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von vier bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennenzulernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.Gesetzliche Grundlage
Basiert auf der Grundlage des vierten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen vom 10. Oktober 2007, sowie der Anordnung und der Geschäftsanweisungen zur Umsetzung zu § 54a SGB III der Bundesagentur für Arbeit, sowie dem siebten Gesetz zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 08. April 2008.FAQ – Beantragung einer Förderung nach § 54a SGB III
Was haben die Betriebe zu erwarten?
- Die Agentur für Arbeit fördert mit einem Zuschuss bis maximal 276,00 Euro monatlich die Vergütung. Diese muss angemessen sein. Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 142,00 Euro. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ.
- Die Leistungen werden monatlich nachträglich gezahlt, dies auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.
- Eine Förderung der EQ, die vor dem 1. Oktober beginnt, ist ausgeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um Jugendliche,
- die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder
- die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind oder
- die in früheren Jahren die Schule verlassen haben (Altbewerber).
- Ein Beginn ist hier nach Prüfung des Einzelfalls bereits ab dem 1. August möglich.
Was müssen die Betriebe tun?
- Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag (liegt als Anlage bei) ab. Bei minderjährigen EQ- Teilnehmern muss entsprechend dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor Aufnahme einer Tätigkeit, hierzu zählt auch EQ, eine ärztliche Erstuntersuchung durchgeführt werden.
- Ein Exemplar des Vertrages ist an die zuständige IHK zu schicken. Dass dies erfolgt ist, muss auf dem Antrag auf Förderung bestätigt werden.
- Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung).
- Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk stellen, wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
- Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist.
- Wenn Berufsschulpflicht gegeben ist, muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten wird.
- Der Arbeitgeber qualifiziert in einem Modul, was bei der IHK zu erfragen ist, bescheinigt am Ende der EQ, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten der EQ vermittelt wurden und bewertet die Leistungen in einem betrieblichen Zeugnis.
- BITTE NICHT VERGESSEN: Der Arbeitgeber oder der EQ-Teilnehmer muss das Zertifikat über die erfolgreiche Durchführung der EQ bei der zuständigen IHK beantragen und dazu das betriebliche Zeugnis vorlegen.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen.
- Innerhalb von zwei Monaten nach Ende der EQ-Förderung hat der Arbeitgeber an die zuständige Agentur für Arbeit eine Zusammenstellung über die an den EQ-Teilnehmer gezahlte Vergütung sowie die eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge einzureichen und die Zahlungen in geeigneter Form nachzuweisen.
Was müssen die Betriebe beachten?
- Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens vier bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten. Wurde bereits eine EQ in einem anderen Betrieb durchgeführt, wird die Förderzeit um die entsprechende Dauer reduziert.
- Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (um Anschlussfähigkeit an eine mögliche Berufsausbildung zu gewährleisten).
- Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war.
- Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern ist ausgeschlossen.
- Eine EQ, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden.
- Die Förderung von Ausbildungssuchenden, die älter als 25 Jahre sind oder das (Fach-)Abitur besitzen, ist nur im begründeten Einzelfall möglich.
- Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen.
- Setzt sich die EQ aus Bausteinen der Berufsausbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG- Vorschriften (§§ 68-70) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der EQ. Das bedeutet z.B., dass eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann.
- Leistungen nach dem EQ-Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.
- Grundsätzlich ist die Einschaltung eines Bildungsträgers zur Vermittlung von Qualifikationen durch den Arbeitgeber denkbar (Anteil inkl. Berufsschule darf 30 Prozent der Dauer der EQ nicht überschreiten), wenn die Kosten dafür durch ihn übernommen werden.
- Die Einstiegsqualifizierung kann in Rücksprache mit der jeweiligen Agentur für Arbeit durch Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt werden (EQ PLUS).
Wer ist mein Ansprechpartner?
Grundsätzlich über die Stelle wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, entweder bei der Agentur für Arbeit telefonisch über den Arbeitgeberservice oder über den Träger der Grundsicherung wo der EQ- Teilnehmer gemeldet ist.Die Qualifizierungsmodule beinhalten Qualifikationen aus anerkannten Ausbildungsberufen. Den jeweiligen IHK-Ansprechpartner finden Sie unter dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
Anschriften der Berufsbildenden Schulen für Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung (EQ)
Nr. | Schule | Straße | PLZ / Ort | Schulleiter | Telefon |
1 | BSZ für Wirtschaft "Prof.-Dr.- Zeigner" Dresden | Tieckstr. 14 | 01099 Dresden | Herr Palowsky | 0351 8108760 |
2 | BSZ für Wirtschaft "Franz Ludwig Gehe" Dresden | Leutewitzer Ring 141 | 01169 Dresden | Herr Kluger | 0351 32020110 |
3 | BSZ für Technik "Gustav Anton Zeuner" Dresden | Gerokstr. 22 | 01307 Dresden | Herr Szymanski | 0351 4403920 |
4 | BSZ für Elektrotechnik Dresden | Strehlener Platz 2 | 01219 Dresden | Herr Petschke | 0351 4735201 |
5 | BSZ für Bau und Technik Dresden | Güntzstr. 3 | 01069 Dresden | Herr Schmidt | 0351 447290 |
6 | BSZ für Gastgewerbe "Ernst Lößnitzer" Dresden | Ehrlichstr. 1 | 01067 Dresden | Frau Leistner | 0351 4385860 |
7 | BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden | Canalettostr. 8 | 01307 Dresden | Frau Unger | 0351 4350940 |
8 | BSZ für Dienstleistung und Gestaltung | Chemnitzer Str. 83 | 01187 Dresden | Frau Lobeck | 0351 4277660 |
9 | BSZ für Gesundheit und Sozialwesen "Karl August Lingner" Dresden | Maxim-Gorki-Str. 39 | 01127 Dresden | Frau Rühle | 0351 2069340 |
10 | BSZ für Technik und Wirtschaft Dresden | Hellerhofstr. 27 | 01129 Dresden | Frau Müller | 0351 8485323 |
11 | BSZ "Friedrich Siemens" Pirna | Pillnitzer Str. 13 a | 01796 Pirna | Frau Werlisch | 03501 531110 |
12 | BSZ Meißen-Radebeul | Goethestr. 21 | 01662 Meißen | Herr Salomon | 03521 72830 |
13 | BSZ für Technik und Wirtschaft Riesa | Paul-Greifzu-Str. 51 | 01591 Riesa | Frau Harzbecker | 03525 772783101 |
14 | BSZ "Karl Preusker" Großenhain | Poststr. 12 | 01558 Großenhain | Frau Schurz | 03522 554830 |
15 | BSZ für Technik und Wirtschaft "Otto Lilienthal" Freital - Dipplodiswalde | Otto-Dix-Str. 2 | 01705 Freital | Frau Driesel | 0351 649630 |
Für Fragen zum Schulbesuch steht Ihnen auch das Landesamt für Schule - Standort Dresden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten
Anschrift: Großenhainer Str. 92, 01127 Dresden
Telefon: 0351-84390
E-Mail: poststelle-d@lasub.smk.sachsen.de
Für die Landkreise Bautzen und Görlitz sind folgende Berufsschulen zuständig. In der Regel gibt es dort eigene Berufsschulklassen für Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung.
Telefon: 0351-84390
E-Mail: poststelle-d@lasub.smk.sachsen.de
Für die Landkreise Bautzen und Görlitz sind folgende Berufsschulen zuständig. In der Regel gibt es dort eigene Berufsschulklassen für Teilnehmer der Einstiegsqualifizierung.
Nr. | Schule | Straße | PLZ / Ort | Schulleiter | Telefon |
1 | BSZ Bautzen | Schilleranlagen 1 | 02625 Bautzen | Herr Richter | 03591 67020 |
2 | BSZ Christoph Lüders | Carl-von-Ossietzky- Str. 13-16 | 02826 Görlitz | Frau Liebig | 03581 485200 |
Qualifizierungsmodule
Eine Übersicht der einzelnen Qualifizierungsmodule und deren Tätigkeitsbereiche finden Sie auf der Seite Einstiegsqualifizierung: Qualifizierungsmodule.