Schülerpraktikum im Unternehmen
Ein Schülerpraktikum im Unternehmen, ob verbindliche Schulveranstaltung oder Schnupperpraktikum, hilft Jugendlichen bei der Berufsorientierung und somit ihrer Berufswahl.
Ein Praktikum bietet Schülern die Möglichkeit, Berufs- und Arbeitswelt real zu erleben sowie das im Unterricht erlernte schulische Wissen mit praktischen Erfahrungen im Betrieb zu ergänzen. Außerdem erleben die Schüler das soziale und zwischenmenschliche Miteinander in einem Unternehmen.
Für Unternehmen bietet sich die Chance, während des Praktikums zukünftige Auszubildende in der Praxis kennenzulernen. Neben Informationen zu Fähigkeiten und Fertigkeiten von Schülerpraktikanten erhalten die Unternehmen auch Eindrücke zu deren sozialen Kompetenzen. Praktika sind ein hervorragendes Instrument der Personalauswahl und bei der Suche nach dem passenden Auszubildenden.
Kann man Schülern auch ein virtuelles Praktikum anbieten?
In der Regel eignet sich für ein solches Praktikum alles, was von einem Computer aus erledigt werden kann, zum Beispiel die Vermittlung von Inhalten aus dem kaufmännischen oder dem IT-Bereich. Tipps, wie ein virtuelles Praktikum gelingen kann, finden Sie unter www.kofa.de/mitarbeiter-finden/ausbildung/azubis-finden/berufsorientierung/schueler-praktikum. Eine gute Möglichkeit, Praktikumsplätze kostenlos zu veröffentlichen, bietet die IHK-Lehrstellenbörse unter der Rubrik Berufsorientierung. In diesen Datenbanken können Schüler nach den passenden Praktikumsplätzen suchen. Zusammenfassende Informationen zum Thema Praktikum erhalten Schulen und Unternehmen in der Broschüre Handreichung Betriebspraktika, die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus veröffentlicht wurde.
Verschiedene Arten von Schülerpraktika
Berufsorientiertes Schülerpraktikum
Zielgruppe sind Schüler aller Schularten.
Die Dauer beträgt je nach Schule und Bundesland zwei bis drei Wochen.
Der Praktikant soll das gewählte Berufsfeld sowie das Sozialgefüge des Unternehmens in seiner Vielschichtigkeit kennen lernen. Wenn möglich, durchlaufen die Praktikanten mehrere Stationen/Abteilungen im Unternehmen.
Einfache, aber typische Tätigkeiten und Aufgaben werden ihnen nach einer kurzen Einarbeitung übertragen.
Bei den Praktikanten handelt es sich in der Regel um Jugendliche, die ihre ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt machen.
Freiwilliges Ferienpraktikum
Zielgruppe sind Schüler aller Schulformen.
Die Dauer eines freiwilligen Ferienpraktikums kann individuell vereinbart werden, beträgt aber meistens zwischen zwei und sechs Wochen.
Das Ferienpraktikum gibt Schülern die Gelegenheit, während der Ferienzeit unverbindlich in einen Beruf oder eine Branche „hinein zu schnuppern“.
Es erfolgt auf freiwilliger Basis.
Strukturiertes Praktikum/Fachpraktikum
Zielgruppe sind Schüler aus besonderen Bildungsgängen in beruflichen Schulen (Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule).
Die Dauer des Praktikums ist je nach Bildungsgang unterschiedlich geregelt. Sie reicht von drei Tagen pro Woche bis zu mehrmonatigen Blockpraktika.
Die Tätigkeitsfelder sind im „Ausbildungsplan“ der Schule beschrieben. Sie richten sich nach der Fachrichtung und dem Schwerpunkt des jeweiligen Bildungsganges. Das betriebliche Praktikum ergänzt die theoretischen Inhalte durch die Arbeitswelterfahrungen.
Eine enge Verzahnung zwischen Schule und Betrieb ist vorgesehen und erfahrungsgemäß auch nützlich.
Regelmäßige Praxistage
Zielgruppe sind Schüler, die Schulen besuchen, die zum Hauptschulabschluss führen (Sonderschulen, Schulen für Lernhilfe, Hauptschulen, Gesamtschulen).
Über einen Zeitraum von mindestens einem Schuljahr arbeiten die Schüler ab der 8. Klasse einen Tag pro Woche, in Modellprojekten auch häufiger, in einem Unternehmen mit.
Ziel ist es, durch eine frühe und kontinuierliche Einbindung in das Arbeitsleben die Berufsorientierung der Schüler zu stärken, wichtige Schlüsselqualifikationen aufzubauen und dem Betrieb die Möglichkeit zu geben, potenzielle Auszubildende besser kennen zu lernen.
Gerade eher „handwerklich“ orientierte Jugendliche können durch praktisches Lernen besser für die Arbeitswelt motiviert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlage
Pauschale Regelungen für Schülerpraktikanten existieren nicht. Individuelle Absprachen können aber in einem Praktikantenvertrag vereinbart werden. Die vertraglichen Vereinbarungen müssen sich innerhalb bestimmter gesetzlicher Vorgaben bewegen.
So sind bei Schülerpraktika vor allem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu berücksichtigen.
Das generelle Verbot von Kinderarbeit für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt nicht für die Beschäftigung im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Schulzeit (§ 5 Absatz 2 Nr. 2 JArbSchG). Auch Jugendliche, die zwar 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, stehen unter dem besonderen Schutz des JArbSchG.
Auf schulpflichtige Jugendliche, die allgemeinbildende Schulen besuchen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung (§ 2 JArbSchG).
Bezahlung
Solange das Praktikum zum Zwecke des Kennenlernens eines Berufes und auf Erkenntnisgewinn für den Praktikanten zielt und nicht zur Erbringung von Arbeitsleistung, besteht keine Verpflichtung zur Vergütung.
Urlaub
Der Schülerpraktikant hat mangels Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses keinen Anspruch auf Urlaub.
Arbeitsschutz
Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch zu sehr belasten. Ausnahmen existieren soweit die Arbeit z. B. zur Erreichung des Praktikumsziels erforderlich ist oder der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Gefahrstoffverordnungen mit speziellen technischen Regeln und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Belehrungen des Praktikanten müssen vor Praktikumsbeginn durchgeführt und sollten quittiert werden.
Praktikumsvertrag
Praktikumsverträge stellen die Zusammenarbeit von Beginn an auf eine klar definierte Basis und vermeiden etwaige Missverständnisse.
Zwar ist ein Vertrag bei Schülerbetriebspraktika nicht zwingend notwendig, da die Praktikumsvoraussetzungen in den einzelnen Schulordnungen geregelt werden. Dennoch ist eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen.
Versicherungsrechtliche Regelungen
Das klassische Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schließt der Schulträger ab.
Unfallversicherung
Unfälle, die während des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Praktikumsstelle und Wohnung stattfinden, werden durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt.
Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an.
Schülerpraktika ohne schulische Aufsicht
Für Unfälle ist die Berufsgenossenschaft des Betriebs zuständig.
Sofern kein Arbeitsentgelt geleistet wird, sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Vermögens- und Sachschäden werden einzelfallabhängig von der Haftpflichtversicherung des Betriebs oder des Praktikanten bzw. der Eltern übernommen.
Für ausführlichere Informationen sollten sich Unternehmen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften wenden.
Unser Service
Die IHK Dresden ist Partner in diesem Prozess und steht allen Akteuren beratend zur Verfügung.