Ausbildungsformen und Formulare
Hier finden Sie wichtige Formulare rund um die Vertragsschließung sowie Hinweise und Rechtsgrundlagen zu unterschiedlichen Ausbildungsformen. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater gern zur Verfügung.
Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie nach Auswahl des Ausbildungsberufes.
- Ausbilderunterlagen
Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen. Entsprechende Formulare können hier ausgefüllt und ausgedruckt werden.
- Formular zur Beantragung der Ausbildungseignung des Ausbilders nach § 30 Absatz 1 und 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1901 KB)
- Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung in IHK Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 931 KB)
(Nur auszufüllen, wenn die fachliche Eignung nach § 30 Absatz 2 BBiG nicht erfüllt ist.) - Antrag auf Befreiung von der Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 931 KB)
(Nur auszufüllen, wenn die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 6 Absatz 3 und 4 und § 7 AEVO nicht erfüllt ist.)
- Vertragsunterlagen Ausbildung
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann einen Ausbildungsvertrag abschließen können, wenn Ihr Unternehmen von der IHK als Ausbildungsbetrieb zertifiziert bzw. anerkannt ist.Nach Änderung des §36 BBiG müssen Ausbildungsverträge nicht mehr im Original bei der IHK Dresden eingereicht werden. Damit entfällt auch die Siegelung der Ausbildungsverträge durch die IHK Dresden. Bitte fügen Sie jedoch dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses (weiterhin als Original) mindestens eine Kopie der Vertragsniederschrift bei.
- Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 753 KB)
Den Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages erfragen Sie über Ihren zuständigen Ausbildungsberater. - Zusatzvereinbarung Inland/Ausland (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 767 KB)
Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 4 Wochen ist mit diesem Formular die Ausbildung im Ausland anzuzeigen (§ 2 Absatz 3 BBiG in Verbindung mit § 76 Absatz 3 BBiG).
Zum korrekten Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten Sie bitte die Höhe der Mindestausbildungsvergütung. Ab 1.Januar 2025 gelten folgende Vergütungssätze:- 682,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
- 805,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
- 921,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
- 955,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr,
die nach Berufsbildungsgesetz ein wesentlicher Vertragsbestandteil und damit Voraussetzung einer Eintragung ist. Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.Achten Sie zudem beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen auf den aktuellen Standort der Berufsschule. Auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus finden Sie den Teilschulnetzplan. Eine dazugehörige Begleitliste veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald uns diese zur Verfügung steht.Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss auch das aktuelle Merkblatt zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF-Datei · 78 KB). - Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 753 KB)
- Berufsausbildung behinderter Menschen
Die Berufsausbildung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen ist ein wichtiger Schritt, der es ihnen ermöglicht, einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf auszuüben, um so ihren Platz in der Gesellschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern.Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz folgende Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen.Regelungen der jeweiligen Berufe mit sachlich-zeitlicher Gliederung
- Fachpraktiker für Büromanagement
- Fachpraktiker für Fachinformatik
- Fachpraktiker für Industrieelektrik
- Fachpraktiker für Industriemechanik
- Fachpraktiker für Metalltechnik
- Fachpraktiker für Recycling
- Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik
- Fachpraktiker Küche
Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen- Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen (PDF-Datei · 81 KB)
- Kooperationsvereinbarung zum Zwecke der Betreuung von sich in Ausbildung befindlichen behinderten Menschen (PDF-Datei · 56 KB)
- Formular Antrag zur Feststellung und Registrierung der Ausbildungseignung im Rahmen der Berufsausbildung behinderter Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 557 KB)
- Teilzeitberufsausbildung
Die durch die BBiG-Novelle 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird nun durch eine eigene Vorschrift mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Durch diese Gesetzesänderungen soll die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet werden. Die wöchentliche Ausbildungszeit kann reduziert werden, so dass mehr Zeit bleibt, um Familie, Berufseinstieg und Lernen miteinander zu vereinbaren.Die Neuregelung öffnet die Teilzeitausbildung damit auch für Personen, die nicht die bisher anerkannten Gründe wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen vorweisen können. Eine inhaltlich mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung wird durch die zwingend verlängerte Ausbildungsdauer gewährleistet.Rechtliche Anforderungen des § 7a BBiG:
- Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Es besteht kein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung. Eine Änderung der individuellen Vereinbarung ist jederzeit möglich.
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % betragen (§ 7a Absatz 1 S.3 BBiG).
- Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist (§ 7a Absatz 2 BBiG).
- Mit den möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Der § 7a Absatz 3 BBiG sieht für die Auszubildenden deshalb die Möglichkeit vor, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zu der nächstmöglichen Prüfung zu verlangen. Eine solche Verlängerung kann nur auf Verlangen des Auszubildenden beantragt werden.
- Ebenfalls kann der Auszubildende mit seinem Ausbildenden einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins stellen (§ 7a Absatz 4 BBiG).
- Bei einer Teilzeitberufsausbildung verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
Grundsätzlich sollte bei der Vereinbarung von Teilzeitberufsausbildung geprüft werden, ob die Auszubildenden bei einer Reduzierung der betrieblichen Ausbildungszeiten noch wirklichkeitsnah mit den wesentlichen Betriebsabläufen vertraut gemacht werden und in dem für die Ausbildung erforderlichen Maß in die betriebliche Praxis eingebunden werden können.Weitere Hinweise:- Der Berufsausbildungsvertrag muss die Dauer der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beinhalten. Jede Änderung bedarf einer Vertragsanpassung.
- Trotz einer Teilzeitberufsausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Absatz 1 BBiG. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages (§ 36 Absatz 1 BBiG) kann mit einem Antrag auf Verkürzung verbunden werden.
- Das Teilzeitmodell sollte neben dem betrieblichen Teil auch parallel in den Berufsschulen Anwendung finden. Hinsichtlich der Organisation der Beschulung müssen sich Ausbildende, Auszubildende und Berufsschule abstimmen.
- Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitausbildung bleibt die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung nach § 45 Absatz 1 BBiG grundsätzlich unberührt.
- Umschulung/Außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen
Hier finden Sie Unterlagen zu überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie für Erwachsene, die im Rahmen einer Umschulung einen Berufsabschluss erwerben wollen.
Einreichung einer Bildungsmaßnahme bei der Industrie- und Handelskammer Dresden
Geltungsbereich
Über das Formblatt Antrag auf Durchführung einer Bildungsmaßnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 504 KB) werden geplante Bildungsmaßnahmen eingereicht. Eine Verwendung der Formulare dient insbesondere der Vereinfachung Ihrer Antragstellung von geplanten Bildungsmaßnahmen gegenüber der zuständigen Stelle. Für eine Antragstellung bei der IHK Dresden muss die durchführende Ausbildungsstätte im räumlichen Zuständigkeitsbereich der IHK Dresden sein.Antragstellende Bildungseinrichtung
Hier ist die Bildungseinrichtung einzutragen, die die rechtliche und fachliche Verantwortung der Bildungsmaßnahme hat. Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sind hier anzugeben.Art der Bildungsmaßnahme
Hier ist die Art der Bildungsmaßnahme zu kennzeichnen.Berufliche Erstausbildung- meist öffentlich finanzierte Ausbildungen für junge Menschen, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
Berufliche Umschulung- im Bereich der Erwachsenenbildung meist öffentlich finanzierte Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen
Behindertenausbildung- meist öffentlich finanzierte Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und nach besonderen Regelungen der IHK Dresden
- Eine Registrierung von Auszubildenden nach dieser Konzeption erfolgt nur mit einer öffentlich-rechtlichen kostenträgerseitigen Einstufung zur Notwendigkeit einer Ausbildung nach §§ 64 - 66 BBiG (Nachweis ist mit dem Ausbildungsvertrag einzureichen).
Sonstige- für Bildungsmaßnahmen die einer besonderen Absprache mit der zuständigen Stelle bedürfen
Theoretischer Unterricht
Wenn im Rahmen der Bildungsmaßnahme eine staatlich anerkannte Berufsschule besucht wird, ist diese mit Namen und Anschrift zu benennen. Erfolgt die Vermittlung von Inhalten des berufstheoretischen Rahmenlehrplans beim Antragsteller, so ist die im Rahmenlehrplan angegebene Stundenzahl zum berufsbezogenen Unterricht nicht zu überschreiten. Als Anlage 1 sind der Rahmenlehrplan und die Angaben über alle mitwirkenden Dozenten aufzuführen.Berufspraktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung kann an mehreren Ausbildungsstätten erfolgen. Sie kann sowohl komplett im Unternehmen erfolgen als auch mit einer betrieblichen Mindestdauer anteilig an der berufspraktischen Gesamtausbildungsdauer. Die Mindestdauer erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Ausbildungsberater. Die übrige Zeit der berufspraktischen Ausbildung, insbesondere zum Erwerb von Grundfertigkeiten, ist dann in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte zu vermitteln.Hier sind Name und Anschrift der Ausbildungsstätte zu benennen, in der die außerbetriebliche berufspraktische Ausbildung stattfindet. Diese muss durch die zuständige Stelle für den vorgesehenen Ausbildungsberuf bestätigt sein.Als Ausbilder ist die Person zu verstehen, die nach §§ 28-30 BBiG geeignet ist. Der Nachweis erfolgt als Anlage 2 durch Beilegen der Ausbilderstammdaten und den dort geforderten Nachweiskopien.In der sachlich-zeitlichen Gliederung sind als Anlage 3 die Inhalte der Bildungsmaßnahme darzustellen. Wird der theoretische Lehrstoff des Rahmenlehrplanes selbst vermittelt, sind die Lernfächer/Lernfelder diesen Ausbildungspunkten zuzuordnen. Zusatzqualifikationen sind getrennt auszuweisen.Berechnungsgrößen zur Angabe entsprechender Praxisstunden
Die Gesamtstunden der Bildungsmaßnahme ergeben sich aus dem Maßnahmezeitraum abzüglich der Stunden von Urlaub, Samstagen, sowie Sonn- und Feiertagen.Berufspraktische Ausbildung Stunden gesamt:- Gesamtstunden der Bildungsmaßnahme abzüglich Stunden des theoretischen Unterrichts (Rahmenlehrplan)
Berufspraktische Ausbildung in der außerbetrieblichen Ausbildungsstätte:- Stunden der berufspraktischen Ausbildung abzüglich Stunden der betrieblichen Ausbildungsphase
Betriebliche Ausbildungsphase:- Stunden der betrieblichen Praxisphase (Mindestdauer zu erfragen bei Ihrem zuständigen Ausbildungsberater)
- Angaben zum zeitlichen Durchführungszeitraum (von/bis)
Soll ein Teil der berufspraktischen Ausbildung in einer kaufmännischen Übungsfirma erfolgen, sind folgende Unterlagen als Anlage 4 einzureichen:- Firmenbezeichnung der Übungsfirma
- Nachweis Anschluss an den Deutschen Übungsfirmenring oder Nachweis der Abnahme durch die Kammer bzw. bei Neueinreichung Termin der Abnahme durch die Kammer
Mit dem Antrag zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme muss als Anlage 5 mindestens eine Betriebsübersicht beigelegt werden. Ein detaillierter Nachweis erfolgt über das IHK-Formblatt Angaben zur Übernahme einer betrieblichen Ausbildungsphase (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB). Dieses muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der betrieblichen Praxisphase zur Bestätigung eingereicht werden. Für den Teil der berufspraktischen Ausbildung im Unternehmen, ist der entsprechend geeignete betriebliche Ausbilder zu benennen. Ist der Ausbilder schon bei der zuständigen Stelle registriert, ist ein wiederholter Nachweis (Ausbilderkarte) nicht erforderlich.Es ist grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer bei der IHK ab Übergabe der vollständigen Unterlagen von bis zu 4 Wochen auszugehen. Beachten Sie bitte, dass für die Bestätigung von Bildungsmaßnahmen Gebühren nach dem Gebührentarif der IHK Dresden entstehen.Die Ausbildungs- und Umschulungsverträge sind spätestens 4 Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zu dem von der IHK Dresden festgesetzten Termin, einzureichen.Eine vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Ausbildungsberater ist zu empfehlen.Formulare
Die hinterlegten Formulare vereinfachen Ihre Antragstellung gegenüber der zuständigen Stelle. Bitte achten Sie darauf, die Antragsunterlagen rechtzeitig einzureichen:- Merkblatt Einreichen einer Bildungsmaßnahmen bei der IHK Dresden (PDF-Datei · 88 KB)
- Antrag auf Durchführung einer Bildungsmaßnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 504 KB)
- Angaben zur Übernahme betrieblicher Ausbildungsphasen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB)
- Umschulungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1632 KB)
- Betriebsübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 501 KB)
- Regelung für Umschulungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2143 KB)
- Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen (DuBAS)
Im Freistaat Sachsen besteht die Möglichkeit, einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack zu erwerben. Innerhalb von vier Jahren werden die praktische Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule kombiniert.
Berufsschule und Ausbildungsberufe
Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen" (DuBAS) ist derzeit in den folgenden Beruflichen Schulzentren und den genannten Ausbildungsberufen möglich:- Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden, Strehlener Platz 2, 01219 Dresden, https://www.bszet.de
- Fachinformatiker
- IT-Systemelektroniker
- Mechatroniker
- Karl-Heine-Schule - Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig, Merseburger Str. 56 – 58, 04177 Leipzig, https://www.bszkhs-leipzig.de
- Industriemechaniker
- Zerspanungsmechaniker
- Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft II Chemnitz, Kanzlerstr. 9, 09112 Chemnitz, https://www.bszw2-c.de
- Industriekaufmann
Theoretische Ausbildung
Die theoretische (schulische) Ausbildung findet im Beruflichen Schulzentrum statt. Kombiniert werden die allgemeinbildenden und berufsbezogenen Unterrichtsinhalte der jeweiligen Fachrichtung am Beruflichen Gymnasium mit den berufsübergreifenden und berufsbezogenen Inhalten der Berufsschule.Betriebliche Ausbildung
Die betriebliche Ausbildung findet in gewohnter Form im Unternehmen statt und qualifiziert den Auszubildenden zu einer Teilnahme an der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Dresden. Hierzu wird zwischen dem Auszubildenden und dem Unternehmen ein entsprechender Ausbildungsvertrag über die jeweilige Ausbildungsdauer abgeschlossen.Bewerbungsverfahren
Die Teilnahme an DuBAS setzt für die Schüler eine erfolgreiche Aufnahme am beruflichen Gymnasium voraus. (Informationen zur Aufnahme in DuBAS erfahren Sie über das jeweilige Berufliche Schulzentrum.) Spätestens zum Ende des Schulvertrages muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein, um eine erfolgreiche Durchführung von DuBAS zu sichern. Daher sollten nicht nur die schulischen Leistungen zur Aufnahme an das Berufliche Gymnasium erfüllt sein, sondern auch das notwendige Interesse am jeweiligen Ausbildungsberuf mit den dafür einhergehenden sozialen Kompetenzen bestehen.Vertragsgestaltung
in den IT-Berufen und im Beruf Industriekaufmann wird für die Klasse 11 (erstes Jahr) ein Schulvertrag geschlossen, für die weiteren 3 Jahre muss ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden in den Metallberufen und im Beruf Mechatroniker wird für die Klassenstufe 11 (erstes Jahr) ein Schulvertrag geschlossen, für die weiteren 3½ Jahre muss ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden für die Praktikumszeiten innerhalb des Schulvertrages wird ein Praktikumsvertrag empfohlen. Darüber hinaus kann aber auch für die gesamte Zeit des Schulvertrages ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden.Durchlässigkeit der Bildungsgänge
Bis zum Ende der Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums ist ein Wechsel in die Regelausbildung des Beruflichen Gymnasiums möglich. Dieser Wechsel ist dann notwendig, wenn bis dahin kein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.Auszubildende, die den Anforderungen des Beruflichen Gymnasiums nicht gewachsen sind, können die begonnene Berufsausbildung in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb über die festgelegte Ausbildungsdauer fortsetzen.
- Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden, Strehlener Platz 2, 01219 Dresden, https://www.bszet.de