Ausbildungsformen und Formulare
Hier finden Sie wichtige Formulare rund um die Vertragsschließung sowie Hinweise und Rechtsgrundlagen zu unterschiedlichen Ausbildungsformen. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater gern zur Verfügung.
Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie nach Auswahl des Ausbildungsberufes.
- Ausbilderunterlagen
Wer ausbilden will, muss bestimmte persönliche und fachliche Mindestanforderungen erfüllen. Entsprechende Formulare können hier ausgefüllt und ausgedruckt werden.
- Formular zur Beantragung der Ausbildungseignung des Ausbilders nach § 30 Absatz 1 und 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1901 KB)
- Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung in IHK Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 931 KB)
(Nur auszufüllen, wenn die fachliche Eignung nach § 30 Absatz 2 BBiG nicht erfüllt ist.) - Antrag auf Befreiung von der Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 931 KB)
(Nur auszufüllen, wenn die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 6 Absatz 3 und 4 und § 7 AEVO nicht erfüllt ist.)
- Vertragsunterlagen Ausbildung
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann einen Ausbildungsvertrag abschließen können, wenn Ihr Unternehmen von der IHK als Ausbildungsbetrieb zertifiziert bzw. anerkannt ist.Nach Änderung des §36 BBiG müssen Ausbildungsverträge nicht mehr im Original bei der IHK Dresden eingereicht werden. Damit entfällt auch die Siegelung der Ausbildungsverträge durch die IHK Dresden. Bitte fügen Sie jedoch dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses (weiterhin als Original) mindestens eine Kopie der Vertragsniederschrift bei.
- Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 753 KB)
Den Antrag auf Änderung des Berufsausbildungsvertrages erfragen Sie über Ihren zuständigen Ausbildungsberater. - Zusatzvereinbarung Inland/Ausland (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 767 KB)
Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 4 Wochen ist mit diesem Formular die Ausbildung im Ausland anzuzeigen (§ 2 Absatz 3 BBiG in Verbindung mit § 76 Absatz 3 BBiG).
Zum korrekten Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten Sie bitte die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1183 KB), die nach Berufsbildungsgesetz ein wesentlicher Vertragsbestandteil und damit Voraussetzung einer Eintragung ist. Achten Sie zudem beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen auf den aktuellen Standort der Berufsschule. Auf der Website des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus finden Sie den Teilschulnetzplan. Eine dazugehörige Begleitliste veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald uns diese zur Verfügung steht.Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss auch das aktuelle Merkblatt zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (PDF-Datei · 89 KB). - Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 753 KB)
- Berufsausbildung behinderter Menschen
Die Berufsausbildung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen ist ein wichtiger Schritt, der es ihnen ermöglicht, einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf auszuüben, um so ihren Platz in der Gesellschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern.Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz folgende Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen.Regelungen der jeweiligen Berufe mit sachlich-zeitlicher Gliederung
- Fachpraktiker für Bürokommunikation
- Fachpraktiker für Fachinformatik
- Fachpraktiker für Industrieelektrik
- Fachpraktiker für Industriemechanik
- Fachpraktiker für Metalltechnik
- Fachpraktiker für Recycling
- Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik
- Fachpraktiker Küche
Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen- Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 14 KB)
- Kooperationsvereinbarung zum Zwecke der Betreuung von sich in Ausbildung befindlichen behinderten Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB)
- Formular Antrag zur Feststellung und Registrierung der Ausbildungseignung im Rahmen der Berufsausbildung behinderter Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 557 KB)
- Teilzeitberufsausbildung
Die durch die BBiG-Novelle 2005 erstmals gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wird nun durch eine eigene Vorschrift mit erleichterten Voraussetzungen gestärkt. Durch diese Gesetzesänderungen soll die Teilzeitberufsausbildung für einen größeren Personenkreis geöffnet und zugleich attraktiver ausgestaltet werden. Die wöchentliche Ausbildungszeit kann reduziert werden, so dass mehr Zeit bleibt, um Familie, Berufseinstieg und Lernen miteinander zu vereinbaren.Die Neuregelung öffnet die Teilzeitausbildung damit auch für Personen, die nicht die bisher anerkannten Gründe wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen vorweisen können. Eine inhaltlich mit der Vollzeitausbildung vergleichbare Ausbildung wird durch die zwingend verlängerte Ausbildungsdauer gewährleistet.Rechtliche Anforderungen des § 7a BBiG:
- Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit muss individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Es besteht kein einseitiger Anspruch des Auszubildenden auf eine Teilzeitausbildung. Eine Änderung der individuellen Vereinbarung ist jederzeit möglich.
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % betragen (§ 7a Abs.1 S.3 BBiG).
- Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist (§ 7a Abs. 2 BBiG).
- Mit den möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Der § 7a Abs.3 BBiG sieht für die Auszubildenden deshalb die Möglichkeit vor, die Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zu der nächstmöglichen Prüfung zu verlangen. Eine solche Verlängerung kann nur auf Verlangen des Auszubildenden beantragt werden.
- Ebenfalls kann der Auszubildende mit seinem Ausbildenden einen gemeinsamen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs.1 BBiG zum Erreichen eines früheren Prüfungstermins stellen (§ 7a Abs. 4 BBiG).
- Bei einer Teilzeitberufsausbildung verkürzt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
Grundsätzlich sollte bei der Vereinbarung von Teilzeitberufsausbildung geprüft werden, ob die Auszubildenden bei einer Reduzierung der betrieblichen Ausbildungszeiten noch wirklichkeitsnah mit den wesentlichen Betriebsabläufen vertraut gemacht werden und in dem für die Ausbildung erforderlichen Maß in die betriebliche Praxis eingebunden werden können.Weitere Hinweise:- Der Berufsausbildungsvertrag muss die Dauer der Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beinhalten. Jede Änderung bedarf einer Vertragsanpassung.
- Trotz einer Teilzeitberufsausbildung besteht die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs.1 BBiG. Der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages (§ 36 Abs.1 BBiG) kann mit einem Antrag auf Verkürzung verbunden werden.
- Das Teilzeitmodell sollte neben dem betrieblichen Teil auch parallel in den Berufsschulen Anwendung finden. Hinsichtlich der Organisation der Beschulung müssen sich Ausbildende, Auszubildende und Berufsschule abstimmen.
- Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitausbildung bleibt die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung nach § 45 Abs. 1 BBiG grundsätzlich unberührt.
- Umschulung/Außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen
Hier finden Sie Unterlagen zu überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie für Erwachsene, die im Rahmen einer Umschulung einen Berufsabschluss erwerben wollen.Die hinterlegten Formulare vereinfachen Ihre Antragstellung gegenüber der zuständigen Stelle. Bitte achten Sie darauf, die Antragsunterlagen rechtzeitig einzureichen:
- Merkblatt Einreichen einer Bildungsmaßnahmen bei der IHK Dresden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 122 KB)
- Antrag auf Durchführung einer Bildungsmaßnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 504 KB)
- Angaben zur Übernahme betrieblicher Ausbildungsphasen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB)
- Umschulungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1632 KB)
- Betriebsübersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 501 KB)
- Regelung für Umschulungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2143 KB)