Sachbezugswerte für Azubis 2026: Verpflegung & Unterkunft
Ausbildungsbetriebe können Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungsvergütung anrechnen. Grundlage sind die amtlichen Sachbezugswerte. Die Anrechnung ist nach § 17 Abs. 6 BBiG möglich, jedoch maximal bis 75 % der Bruttovergütung.
Was bedeutet das in der Praxis?
- Sachbezugswerte sind Pauschalen für den geldwerten Vorteil, wenn der Betrieb Unterkunft und/oder Verpflegung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.
- Für die Anrechnung gilt: Es darf nicht mehr als 75 % der Bruttovergütung „in Sachleistungen“ angerechnet werden.
- In der Praxis wird häufig außerdem darauf hingewiesen, dass mindestens ein Teil der Vergütung auszuzahlen ist (z. B. 25 %-Grenze, wie von anderen IHKs erläutert).
- Die Werte werden jährlich über die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
| Zeitraum | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
|---|---|---|---|---|
| kalendertäglich | 2,37 Euro | 4,57Euro | 4,57 Euro | 11,51 Euro |
| monatlich | 71,00 Euro | 137,00 Euro | 137,00 Euro | 345,00 Euro |
Belegung der Unterkunft und monatlicher Wert
| Belegung der Unterkunft | Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein | Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt |
|---|---|---|
| 1 Person monatlich | 242,25 Euro | 199,50 Euro |
| 1 Person täglich | 8,08 Euro | 6,65 Euro |
| 2 Personen monatlich | 128,25 Euro | 85,50 Euro |
| 2 Personen täglich | 4,28 Euro | 2,85 Euro |
| 3 Personen monatlich | 99,77 Euro | 57,00 Euro |
| 3 Personen täglich | 3,33 Euro | 1,90 Euro |
| mehr als 3 Personen monatlich | 71,25 Euro | 28,50 Euro |
| mehr als 3 Personen täglich | 2,34 Euro | 0,95 Euro |