Sachbezugswerte für Azubis 2026: Verpflegung & Unterkunft

Ausbildungsbetriebe können Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungsvergütung anrechnen. Grundlage sind die amtlichen Sachbezugswerte. Die Anrechnung ist nach § 17 Abs. 6 BBiG möglich, jedoch maximal bis 75 % der Bruttovergütung.

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Sachbezugswerte sind Pauschalen für den geldwerten Vorteil, wenn der Betrieb Unterkunft und/oder Verpflegung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.
  • Für die Anrechnung gilt: Es darf nicht mehr als 75 % der Bruttovergütung „in Sachleistungen“ angerechnet werden.
  • In der Praxis wird häufig außerdem darauf hingewiesen, dass mindestens ein Teil der Vergütung auszuzahlen ist (z. B. 25 %-Grenze, wie von anderen IHKs erläutert).
  • Die Werte werden jährlich über die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst.

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Zeitraum Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
kalendertäglich 2,37 Euro 4,57Euro 4,57 Euro 11,51 Euro
monatlich 71,00 Euro 137,00 Euro 137,00 Euro 345,00 Euro

Belegung der Unterkunft und monatlicher Wert

Belegung der Unterkunft Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Person monatlich 242,25 Euro 199,50 Euro
1 Person täglich 8,08 Euro 6,65 Euro
2 Personen monatlich 128,25 Euro 85,50 Euro
2 Personen täglich 4,28 Euro 2,85 Euro
3 Personen monatlich 99,77 Euro 57,00 Euro
3 Personen täglich 3,33 Euro 1,90 Euro
mehr als 3 Personen monatlich 71,25 Euro 28,50 Euro
mehr als 3 Personen täglich 2,34 Euro 0,95 Euro