Verfahrenstechnologe Metall

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Abschlussprüfung

Termine

  • Winter
    • Abgabe der Prüfungsaufgabe für den Arbeitsauftrag und Fragen zum situativen Fachgespräch online bis zum 31.10. des Jahres
  • Sommer
    • Abgabe der Prüfungsaufgabe für den Arbeitsauftrag und Fragen zum situativen Fachgespräch online bis zum 30.04. des Jahres

Merkblatt zur Durchführung des Arbeitsauftrags

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung Verfahrenstechnologe/Verfahrenstechnologin Metall vom 04. Dezember 2017 soll der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in insgesamt vier Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Die Aufgabenstellung wird eingebunden in die Fertigungsverfahren des Ausbildungsbetriebs. Erzeugt werden soll ein auf die Fachrichtung bezogenes Produkt oder Vorprodukt. Der Bereich, in dem der zu Prüfende überwiegend betrieblich ausgebildet wird, ist zu berücksichtigen.
Der Arbeitsauftrag gliedert sich in die Planung, Durchführung und das Qualitätsmanagement. Ein situatives Fachgespräch von höchstens 30 min ist Bestandteil der vierstündigen praktischen Prüfung. Es kann aus mehreren Gesprächsphasen bestehen.
Die spezifische Aufgabe und die betriebsspezifischen Fragen für das situative Fachgespräch sind vom Ausbildungsbetrieb den Prüfungsausschüssen zur Vorbereitung und Bewertung zur Verfügung zu stellen. Dazu senden Sie die entsprechende Formulare ausgefüllt an Patrick Petzke.
Für das situative Fachgespräch sind nach dem vorgegebenem Muster für die einzelnen Prüfungsphasen je 3 betriebsspezifische Fragen mit Lösungsvorschlägen einzureichen. Für die Fragen stehen in dem Formular 100 Zeichen, für die Lösungsvorschläge 200 Zeichen zur Verfügung.
Durch die Einreichung der praktischen Arbeitsaufgabe mit Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bestätigt dieser, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich der Fragenvorschläge werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise geben.
Für Nachfragen stehen Ihnen:
zur Verfügung.

Prüfungsbereich Arbeitsauftrag