Technischer Konfektionär

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

​Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.

Termine zur Abgabe der Aufgabenstellung / Bewertungskriterien durch den Ausbildungsbetrieb

  • Zwischenprüfung
    • Frühjahr: 31.01.
    • Herbst: 31.08.
  • Abschlussprüfung
    • Sommer: 30.04.
    • Winter: 30.10.

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb zur Zwischenprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär vom 05.05.2010 findet die Zwischenprüfung im Prüfungsbereich Fügetechnik statt. Der Prüfling soll in der Zeit von 4 Stunden eine Arbeitsprobe durchführen und hierüber eine situatives Fachgespräch führen. Mit der Arbeitsprobe soll er nachweisen dass er
  1. Skizzen und Fachzeichnungen erstellen und anwenden,
  2. Arbeitsschritte festlegen, technische Unterlagen anwenden, Berechnungen durchführen,
  3. Werk- und Hilfsstoffe bestimmen, Fertigungsverfahren auswählen,
  4. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einsetzen,
  5. Teile zuschneiden, kontrollieren und zuordnen,
  6. Fügetechniken auswählen, Teile mit vertikalen und horizontalen Nähten zu einem Produkt zusammenfügen,
  7. Zubehörteile auswählen und anbringen,
  8. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
  9. fachliche Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe begründen
kann. Die praktische Prüfung besteht also aus einer Planungsphase, einer Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung und einem Fachgespräch.

Formulare zur Zwischenprüfung

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb zur Abschlussprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär vom 05.05.2010 soll der Prüfling im Prüfungsbereich Konfektion technischer Textilien in insgesamt 8 Stunden 2 Prüfungsstücke unter Anwendung unterschiedlicher Fügetechniken anfertigen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 20 Minuten durchführen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Art und Umfang von Arbeitsaufträgen erfassen, Arbeitsabläufe selbständig planen, durchführen und dokumentieren,
  2. konstruktive Zusammenhänge berücksichtigen,
  3. Fachzeichnungen anwenden, Berechnungen durchführen,
  4. Material berechnen, Zeitbedarf abschätzen,
  5. produktbezogene Bestimmungen und Normen anwenden,
  6. Schnittschablonen erstellen,
  7. Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren,
  8. Zuschnitte konfektionieren,
  9. technische Konfektionsware fertigstellen und kontrollieren,
  10. Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung berücksichtigen sowie
  11. fachliche Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Herstellung der Prüfungsstücke begründen
kann. Die praktische Prüfung besteht also aus einer Planungsphase, einer Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung und einem Fachgespräch.

Formulare zur Abschlussprüfung