Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Hinweise zur Dokumentation

  1. Erarbeiten Sie als Grundlage für das Fachgespräch zwei praktisch durchgeführte und dokumentierte betriebliche Aufgaben aus Ihrem Einsatzbereich. Die Dokumentationen sind schriftlich in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien – getrennte Exemplare!) einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, über welche der zwei Dokumentationen das Fachgespräch geführt werden soll. Nur bei Abgabe von zwei kompletten Dokumentationen erhalten Sie die Möglichkeit am Fachgespräch teilzunehmen.
  2. Abgabetermin: spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung an die Industrie- und Handelskammer Dresden
  3. Anforderungen an die Dokumentationen / Bewertungskriterien
    1. Durchführung von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr einschließlich melden und berichten
    2. kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren
    3. Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen
    4. Prüfungsteilnehmer von der Bundeswehr dürfen keine Dokumentation aus dem Bereich der Bundeswehr einreichen.
    5. Die Dokumentationen müssen präsentationsfähig sein!
  4. Elemente der Dokumentation
    1. Beschreibung der Aufgabenstellung
    2. Vorgehensweise bei der Ausführung
    3. Bewertung Ergebnisses
  5. Die Dokumentationen sollen folgende Formvorgaben beinhalten:
    • Deckblatt (Name, Vorname, Prüflingsnummer, Ausbildungsberuf, Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb, Thema der Dokumentation, Nummer der Dokumentation)
    • für jede Dokumentation maximal drei DIN-A4-Seiten (gegebenenfalls plus betriebliche Anlagen max. 5 Seiten, z.B. Organigramme, Folien u. a.)
    • 35 Zeilen pro Seite – ca. 90 Zeichen pro Zeile
    • Zeilenabstand 1,5-fach
    • Schriftgrad 11/ Arial
    • Gliederung
    • Langtext (nicht stichpunktartig)
    • Sprache: deutsch
    • Seitennummerierung
    • am Ende jeder Dokumentation ist eine nicht nummerierte persönliche Erklärung zur selbstständigen Anfertigung der Dokumentation einzufügen
  6. Mündliche Prüfungsteil „Durchführung von Schutz und Sicherheitsmaßnahmen“ Fallbezogenes Fachgespräch
    Die vom Prüfungsausschuss ausgewählte Dokumentation wird zu Beginn der mündlichen Prüfung in einer kurzen Präsentation von max. 5 Minuten vom Prüfling mit geeigneten Mitteln (z.B. Flipchart, Overhead-Projektor) dargestellt. Andere Präsentationsmittel, z.B. Beamer und Laptop, sind vom Prüfling mitzubringen. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
  7. Werden keine Dokumentationen zum Abgabetermin eingereicht, kann die Prüfung erst zum nächstmöglichen Prüfungstermin nachgeholt werden.

Formulare zur Abschlussprüfung