Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Sie unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung.

Berufliche Fähigkeiten

Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Schützen von Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr
  • Durchführen von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr
  • Beurteilen der Gefährdungspotenziale und Einleiten von Sicherungsmaßnahmen
  • Überprüfen und Überwachen der Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
  • Mitwirken bei der Ermittlung und Aufklärung und Dokumentation von sicherheitsrelevanten Sachverhalten
  • Überprüfen der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Einleiten von Maßnahmen bei Mängeln
  • Identifizieren der Wirkungsweise und des Gefährdungspotenzials von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen
  • situations- und personenbezogenes Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • team- und kundenorientiertes Arbeiten in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Hinweise zur Dokumentation

  1. Erarbeiten Sie als Grundlage für das Fachgespräch zwei praktisch durchgeführte und dokumentierte betriebliche Aufgaben aus Ihrem Einsatzbereich. Die Dokumentationen sind schriftlich in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien – getrennte Exemplare!) einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, über welche der zwei Dokumentationen das Fachgespräch geführt werden soll. Nur bei Abgabe von zwei kompletten Dokumentationen erhalten Sie die Möglichkeit am Fachgespräch teilzunehmen.
  2. Abgabetermin: spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung an die Industrie- und Handelskammer Dresden
  3. Anforderungen an die Dokumentationen / Bewertungskriterien
    1. Durchführung von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr einschließlich melden und berichten
    2. kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren
    3. Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen
    4. Prüfungsteilnehmer von der Bundeswehr dürfen keine Dokumentation aus dem Bereich der Bundeswehr einreichen.
    5. Die Dokumentationen müssen präsentationsfähig sein!
  4. Elemente der Dokumentation
    1. Beschreibung der Aufgabenstellung
    2. Vorgehensweise bei der Ausführung
    3. Bewertung Ergebnisses
  5. Die Dokumentationen sollen folgende Formvorgaben beinhalten:
    • Deckblatt (Name, Vorname, Prüflingsnummer, Ausbildungsberuf, Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb, Thema der Dokumentation, Nummer der Dokumentation)
    • für jede Dokumentation maximal drei DIN-A4-Seiten (gegebenenfalls plus betriebliche Anlagen max. 5 Seiten, z.B. Organigramme, Folien u. a.)
    • 35 Zeilen pro Seite – ca. 90 Zeichen pro Zeile
    • Zeilenabstand 1,5-fach
    • Schriftgrad 11/ Arial
    • Gliederung
    • Langtext (nicht stichpunktartig)
    • Sprache: deutsch
    • Seitennummerierung
    • am Ende jeder Dokumentation ist eine nicht nummerierte persönliche Erklärung zur selbstständigen Anfertigung der Dokumentation einzufügen
  6. Mündliche Prüfungsteil „Durchführung von Schutz und Sicherheitsmaßnahmen“ Fallbezogenes Fachgespräch
    Die vom Prüfungsausschuss ausgewählte Dokumentation wird zu Beginn der mündlichen Prüfung in einer kurzen Präsentation von max. 5 Minuten vom Prüfling mit geeigneten Mitteln (z.B. Flipchart, Overhead-Projektor) dargestellt. Andere Präsentationsmittel, z. B. Beamer und Laptop, sind vom Prüfling mitzubringen. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
  7. Werden keine Dokumentationen zum Abgabetermin eingereicht, kann die Prüfung erst zum nächstmöglichen Prüfungstermin nachgeholt werden.

Formulare zur Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der AkA - Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen.