Polsterer

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Polsterer und Polsterinnen fertigen unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Polstermöbel und Matratzen. Zur Verarbeitung kommen unterschiedliche Materialien wie Holz- und Holzwerkstoffe, textile Flächengebilde, Leder, Kunstleder, Kunststoffe und Metalle. Ebenso vielfältig sind die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Fachkräfte neben dem eigentlichen Polstern verrichten: Vorbereiten der Untergründe, Zuschneiden, Beziehen, Verzieren und Montieren. Das Arbeitsgebiet umfasst darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung und in der Produktion sowie das Restaurieren der Polstermöbel unter Beachtung der Stilepochen und der ästhetischen Wirkung.

Berufliche Fähigkeiten

Polsterer und Polsterinnen führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen aus. Gepolstert wird mit Federkernen, mit Schaumstoff bzw. Schaumgummi. Dabei kommen auch traditionelle Techniken, d.h., mit aufgenähten und ab gepolsterten Einzelfedern, zur Anwendung. Sie berücksichtigen die Vorgaben der Qualitätssicherung und können das Arbeitsergebnis fachlich beurteilen. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen. Es kommen die folgenden Qualifikationen zur Anwendung:
  • Auswählen und Bearbeiten von textilen Werk- und Hilfsstoffen, Leder, Kunstleder, Holz- und Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,
  • Erarbeiten von Unterlagen für den Fertigungsablauf sowie Erfassen von technischen Daten über Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse,
  • Veredeln von Oberflächen durch Auftragen von Beizen und Färbe- und Beschichtungsmitteln,
  • Einrichten, Bedienen und Überwachen sowie Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
  • Umgehen mit Betriebsdatenerfassungs- und Auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen,
  • Vorbereiten des Polstergrunds durch Herstellen und Einsetzen tragender und elastischer Teile,
  • Anbringen von Unterfederungen, Einsetzen von Federkernen und Abdecken der Federungen,
  • Anfertigen von Zuschnittschablonen und Zuschnitten unter Beachtung rationeller Einteilung des Bezugsmaterials,
  • Herstellen von Polstern und Matratzen unter Anwendung verschiedener Polstertechniken,
  • Beziehen von Polstern unter Anwendung verschiedener Arbeitstechniken zur Aufteilung und Gestaltung der Polsterflächen,
  • Ausführen von Verzierungsarbeiten sowie Montieren von Halbfertigteilen,
  • Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.