Polsterer
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Polsterer und Polsterinnen fertigen unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes sowie funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Polstermöbel und Matratzen. Zur Verarbeitung kommen unterschiedliche Materialien wie Holz- und Holzwerkstoffe, textile Flächengebilde, Leder, Kunstleder, Kunststoffe und Metalle. Ebenso vielfältig sind die unterschiedlichen Tätigkeiten, die die Fachkräfte neben dem eigentlichen Polstern verrichten: Vorbereiten der Untergründe, Zuschneiden, Beziehen, Verzieren und Montieren. Das Arbeitsgebiet umfasst darüber hinaus auch betriebsorganisatorische Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung und in der Produktion sowie das Restaurieren der Polstermöbel unter Beachtung der Stilepochen und der ästhetischen Wirkung.
Berufliche Fähigkeiten
Polsterer und Polsterinnen führen die Arbeit selbständig anhand von technischen Unterlagen aus. Gepolstert wird mit Federkernen, mit Schaumstoff bzw. Schaumgummi. Dabei kommen auch traditionelle Techniken, d.h., mit aufgenähten und ab gepolsterten Einzelfedern, zur Anwendung. Sie berücksichtigen die Vorgaben der Qualitätssicherung und können das Arbeitsergebnis fachlich beurteilen. Durch ihre Ausbildung sind die Fachkräfte befähigt, die Verantwortung für den beruflichen Aufgabenbereich sowie für die Zusammenarbeit im Betrieb zu übernehmen. Es kommen die folgenden Qualifikationen zur Anwendung:
- Auswählen und Bearbeiten von textilen Werk- und Hilfsstoffen, Leder, Kunstleder, Holz- und Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,
- Erarbeiten von Unterlagen für den Fertigungsablauf sowie Erfassen von technischen Daten über Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse,
- Veredeln von Oberflächen durch Auftragen von Beizen und Färbe- und Beschichtungsmitteln,
- Einrichten, Bedienen und Überwachen sowie Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
- Umgehen mit Betriebsdatenerfassungs- und Auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen,
- Vorbereiten des Polstergrunds durch Herstellen und Einsetzen tragender und elastischer Teile,
- Anbringen von Unterfederungen, Einsetzen von Federkernen und Abdecken der Federungen,
- Anfertigen von Zuschnittschablonen und Zuschnitten unter Beachtung rationeller Einteilung des Bezugsmaterials,
- Herstellen von Polstern und Matratzen unter Anwendung verschiedener Polstertechniken,
- Beziehen von Polstern unter Anwendung verschiedener Arbeitstechniken zur Aufteilung und Gestaltung der Polsterflächen,
- Ausführen von Verzierungsarbeiten sowie Montieren von Halbfertigteilen,
- Beurteilen der Qualität und Ergreifen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Prüfungstermine
Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.
- Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen/praktischen Prüfung noch benötigen, um Ihre IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen?Mit dem IHK-Prüfungsrechner auf EXCEL-Basis, den die IHK Pfalz für viele Berufe erstellt hat, kann man durch Eingabe der bekannten Punkte pro Prüfungsfach schnell ermitteln, ob man die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.Den IHK-Prüfungsrechner finden Sie unter www.ihk.de/pfalz/.