Papiertechnologe

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Papiertechnologen arbeiten in Betrieben der Papier- und Zellstoffindustrie, insbesondere in der Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff.

Berufliche Fähigkeiten

  • produzieren Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff,
  • planen Produktionsabläufe unter Beachtung des Verwendungszwecks und des Produktionsprozesses selbstständig und im Team,
  • wählen produktspezifische Materialien und Fertigungswege aus,
  • bedienen Produktionsanlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe sowie Zellstoff,
  • kontrollieren und optimieren den Fertigungsprozess entsprechend den Qualitätsstandards und den Vorgaben auch unter Einsatz von steuerungstechnischen Elementen,
  • führen im Rahmen der Qualitätssicherung und der Instandhaltung Mess- und Prüftätigkeiten durch,
  • übernehmen, transferieren und konvertieren Daten und wenden Hard- und Software arbeitsplatzbezogen an,
  • führen instandhaltende Arbeiten im laufenden Produktionsprozess und bei Stillstand aus,
  • arbeiten kundenorientiert und beachten ökonomische und ökologische Aspekte.
Papiertechnologen der Fachrichtung Papier, Karton und Pappe:
  • bedienen Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe und überwachen sie,
  • stellen z. B. grafische Papiere, technische Papiere, Spezialpapiere, Verpackungspapiere, Karton, Pappe und Hygienepapiere her und verarbeiten sie.
Papiertechnologen der Fachrichtung Zellstoff:
  • bedienen Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und überwachen sie,
  • stellen Zellstoff her und verarbeiten Wertstoffe zur ökonomischen und ökologische Gestaltung des Gesamtprozesses

Rechtsgrundlagen und Gliederung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.

Prüfungstermine

Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.