Mikrotechnologe
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 138 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB)
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Prüfungstermine
Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.
- Winter 2025:
- Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Prüfungsprodukt auf der Seite Digitale Projektanträge ab 01.08.2025 bis 22.08.2025
- Einstellen der praxisbezogenen Unterlagen auf der Seite Digitale Projektanträge bis zum 14.11.2025
- Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen am 13.11.2025, Raum und Zeit siehe Einladung
Abschlussprüfung
- Hinweise zum digitalen Projektantrag ab Winterprüfung 2025
Der Antrag zur Genehmigung des Projektantrags für den Arbeitsauftrag bzw. des Prüfungsprodukts ist online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Login erfolgt über das Auzbi-Infocenter, für das Sie einen separaten Zugangscode per Post erhalten. Nach dem initialen Login müssen Sie Ihr Passwort ändern.
- Über das Azubi-Infocenter gelangen Sie zum digitalen Projektantrag (DiPa) für die Einreichung des digitalen Projektantrag.
- In DiPa können Sie Ihr Projektthema, eventuell erforderliche Anlagen sowie die Entscheidungshilfe und die dazugehörigen Daten erfassen. Ein Zwischenspeichern ist jederzeit möglich um den Projektantrag weiter zu bearbeiten. In diesem Status ist noch keine Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss möglich.
- Nach vollständiger Bearbeitung des Projektantrages, übersenden Sie diesen über die Kachel „Antrag einreichen“. Danach ist keine Bearbeitung mehr möglich.
- Beachten Sie bitte das Pflichtformular Bestätigung des betrieblichen Auftrags/Projekts (PDF-Datei · 92 KB), welches vom Ausbildungsbetrieb und Ausbilder ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Das Dokument muss zwingend als Anlage dem Antrag beigefügt werden. Fehlt diese Anlage, erfolgt keine Bearbeitung und der Projektantrag wird durch den Prüfungsausschuss abgelehnt.
- Bearbeitungsfristen sowie den Status Ihres Antrages können Sie jederzeit über das Auzbi-Infocenter einsehen. Bei einer Genehmigung des Projektantrages, eventuell mit Auflagen, können Sie mit der Durchführung Ihres Projektes/Auftrags beginnen. Bei einer Ablehnung des Projektantrages teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Grund mit. Der Projektantrag ist zeitnah zu überarbeiten und einschließlich der erneuten Freigabe des ausbildenden Unternehmens einzureichen.
- Die Projektdokumentation einschließlich Zeitnachweis (PDF-Datei · 135 KB) ist bis zum vorgegebenen Termin als PDF-Datei in DiPa digital einzustellen. Dabei darf ein maximales Datenvolumen von 4 MB nicht überschritten werden. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein.
- Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zur Abgabe von weiteren bzw. zusätzlichen Anlagen und Dokumentationen. Details dazu finden Sie auf der Seite Ausbildungsberufe von A bis Z.
In der Anleitung zum digitalen Projektantrag (PDF-Datei · 379 KB) finden Sie eine ausführliche Beschreibung.
Logins Sommerprüfung 2025:
Durchführung des Prüfungsteils A (betriebliche Aufträge)
Hinweise zum betrieblichen Auftrag
Die Themen für die zwei betrieblichen Aufträge sind Online über das „Azubicenter“ und in „DiPa“ (Digitaler Projektantrag) zum vorgegebenen Termin bei der IHK Dresden einzureichen.
Das Projektthema ist wie folgt zu gliedern:
- Ausbildungsbetrieb/Praktikumsbetrieb
- Bezeichnung des betrieblichen Auftrages 1
- Auftragsbeschreibung 1 in kurzen Stichpunkten
- Bezeichnung des betrieblichen Auftrages 2
- Auftragsbeschreibung 2 in kurzen Stichpunkten
- Betriebliches Umfeld
- Zeitplannung (35 Stunden)
- Dokumentation zu den betrieblichen Aufträgen (nicht selbständig erstellte Dokumente sind zu kennzeichnen)
- Bearbeitungsbeginn
- Bearbeitungsende
Die Bestätigung der betrieblichen Aufgabenstellung erhalten Sie online
- für die Sommerprüfung bis zum 15.03.
- für die Winterprüfung bis zum 30.09.
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Mit der Bearbeitung der betrieblichen Arbeitsaufträge darf erst nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Bestätigung des Themas gilt nicht als Prüfungszulassung! Änderungen sind durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen (Vorlage in der IHK Dresden erforderlich).
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsauftrages zwingend zu beachten.
Dem Antrag ist das Formular „Bestätigung des betrieblichen Projekts/Auftrags“ beizufügen, nebst Angabe von E-Mail und Telefonnummer (für Rückfragen durch die Prüfer).
Bei der Auflistung der verwendeten Dokumente sind die nicht selbstständig erstellten Dokumente mit Sternchen (*) zu kennzeichnen.
Bei der Auflistung der verwendeten Dokumente sind die nicht selbstständig erstellten Dokumente mit Sternchen (*) zu kennzeichnen.
Bei dieser Abschlussprüfung handelt es sich um eine praktische Prüfung mit einer praxisbezogenen Dokumentation dazu. Es sind 2 Prüfungsteile durchzuführen
- (Wieder-)Inbetriebnahme einer Anlage
- Bearbeitung eines Auftrages an dieser Anlage.
Die Höchstdauer der betrieblichen Aufträge beträgt 35 Stunden, einschließlich der Erstellung der Dokumentation. Für die Erstellung der Dokumentation werden 8 Stunden empfohlen.
Der Umfang der Dokumentation soll höchstens 10 Seiten DIN A4 betragen. Der Umfang der Anlagen ist auf max. 10 Seiten zu beschränken.
- Schriftgröße
- 11 Punkt
- Zeilenabstände
- 1 ½ -zeilig
- Herstellung
- maschinenschriftlich
- einseitig beschrieben
- Sprache
- deutsch
- Format
- DIN A 4
- Seitennummerierung
- fortlaufend
- beginnend mit Seite 1 im Textteil
Die Projektdokumentation ist online und schriftlich in zweifach gehefteter oder gebundener Ausfertigung bei der IHK Dresden einzureichen. Die „Online-Version“ muss druckbar sein!
Dokumentation betrieblicher Auftrag
Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages ist wie folgt zu gliedern:
- Titelblatt
Thema betriebliche Aufträge, Name und Vorname des Auszubildenden, Betrieb, Durchführungszeitraum - Projektantrag
der vom Prüfungsausschuss genehmigte, vollständige Antrag für die Zulassung inklusive der Zeilen „Auflagen“ und „Grund Ablehnung“ (2 Seiten im Original) - Nachweisblatt
bestätigter Zeitnachweis für die Durchführung der betrieblichen Aufträge (im Internet), Abgabe in einer Projektdokumentation im Original, in der zweiten Projektdokumentation die Kopie des Originals - Gliederung
extra Blatt - Problemstellung
Das betriebliche Umfeld ist in der Einleitung auf max. ½ Seite vorzustellen. - Betriebliche Dokumentation der Ergebnisse
einschließlich Inbetriebnahme-, Prüf- und Messprotokoll - Zusammenfassung/Schlussformulierung
ca. ½ Seite - Literaturverzeichnis/Quellenangabe
- Abkürzungsverzeichnis
- Anlagenverzeichnis
Hinweise zur Erarbeitung der Dokumentation
- Die Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung – DIN 5008 – sind bei der Erarbeitung der Dokumentation zu Grunde zu legen.
- Die Planung des Arbeitsablaufes muss nachvollziehbar sein. Die Arbeitsplanung kann sowohl in Text- als auch in Tabellenform erarbeitet werden.
- Zur Dokumentation der erzielten Ergebnisse gehören:
- Nachvollziehbare Beschreibung der Vorgehensweise bei der Realisierung der Aufträge
- Aufgetretene Probleme und Lösungen aufzeigen
- Abweichungen gegenüber der geplanten Ziele mit Begründung;
- Die zeitliche und inhaltliche Darstellung der Prozessschritte ist verständlich aufzuzeigen.
- Als Anlagen sind nur solche Dokumente zu verwenden, die zum besseren Verständnis der beschriebenen Ergebnisse erforderlich sind. Zu jeder Anlage muss ein Bezug bzw. Verweis im Text vorhanden sein.
- Alle Abkürzungen sind bei der erstmaligen Verwendung auszuschreiben.
- In der Dokumentation sind der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, der Umgang mit Gefahrenstoffen sowie die Wirtschaftlichkeit herauszuarbeiten.
Abgabe der Projektdokumentation
Die Projektdokumentation ist online und schriftlich in zweifach gehefteter oder gebundener Ausfertigung bei der IHK Dresden einzureichen. Die „Online-Version“ muss druckbar sein! Die Online-Version und die beiden gehefteten Versionen müssen inhaltlich und in der Formatierung identisch sein!
Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nichterbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuen betrieblichen Aufträgen zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.
Die Ausführung der betrieblichen Aufträge und deren Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen werden mit einer Gewichtung von 50 Prozent bewertet. Sie bilden die Grundlage für das Fachgespräch.
Das Fachgespräch wird mit 50 Prozent bewertet. Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form ohne Laptop und Beamer darzustellen.
Die Bewertungskriterien für die Dokumentation und das Fachgespräch können den jeweiligen Bewertungsbögen entnommen werden.
- Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen/praktischen Prüfung noch benötigen, um Ihre IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen?Mit dem IHK-Prüfungsrechner auf EXCEL-Basis, den die IHK Pfalz für viele Berufe erstellt hat, kann man durch Eingabe der bekannten Punkte pro Prüfungsfach schnell ermitteln, ob man die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.Den IHK-Prüfungsrechner finden Sie unter www.ihk.de/pfalz/.