Metall-Berufe: Durchführung und Dokumentation des betrieblichen Auftrages

Diese Seite gilt für die Berufe Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Werkzeugmechaniker und Zerspannungsmechaniker.

Betrieblicher Auftrag

Der Antrag zur Genehmigung des Themas zum betrieblichen Auftrag sowie die praxisbezogenen Unterlagen einschließlich die Entscheidungshilfe sind online über das Azubi-Infocenter und auf der Seite Digitale Projektanträge zum vorgegebenen Termin bei der IHK Dresden einzureichen. Zum Antrag auf Genehmigung sind zwingend die Entscheidungshilfe und zur Verdeutlichung des Arbeitsumfanges des betrieblichen Auftrages unter der Anlage 1 eine Zeichnung, Skizze oder Foto als PDF-Datei, mit einzureichen.

Termine und Zeiträume

Antrag

Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Prüfungsprodukt auf der Seite Digitale Projektanträge:
  • Winterprüfung:
    • ab 01.08. bis zum 31.08. des Prüfjahres
  • Sommerprüfung:
    • ab 01.01. bis zum 31.01. des Prüfjahres
Bestätigung
Bestätigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss:
  • Winterprüfung:
    • bis 30.09.
  • Sommerprüfung:
    • bis 28.02.
Bearbeitungszeitraum
  • Winterprüfung:
    • 01.10. bis zum 15.11. des Prüfjahres
  • Sommerprüfung:
    • 01.03. bis zum 15.04.
Hochladen der betrieblichen Dokumentation in DIPA
  • Winterprüfung:
    • bis 20.11.
  • Sommerprüfung:
    • bis 20.04.
Abgabe der betrieblichen Dokumentation in 3-facher Ausfertigung
  • Das genaue Datum wird dem Azubi auf der Einladung für die Prüfungsdaten mitgeteilt
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzustellen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages zwingend zu beachten.
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Auftrag erhalten Sie online. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages darf erst nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.

Höchstdauer für die Bearbeitung

Die Höchstdauer für die Bearbeitung des betrieblichen Auftrages und der Dokumentation in Form von praxisbezogenen Unterlagen beträgt entsprechend der Ausbildungsverordnung für:
  • Anlagemechaniker 18 Stunden (VO 2007)
  • Industriemechaniker 18 Stunden (VO 2007)
  • Konstruktionsmechaniker 18 Stunden (VO 2007)
  • Werkzeugmechaniker 18 Stunden (VO 2007)
  • Zerspannungsmechaniker 15 Stunden (VO 2007)

Gliederung und Umfang der Dokumentation

Der Arbeitsbericht ist auf maximal 5 Seiten DIN-A4 begrenzt (ohne Anlagen, Tabellen usw.).
  • Schriftgröße
    • 11 Punkt
  • Zeilenabstände
    • 1 ½- zeilig
  • Herstellung
    • maschinenschriftlich
    • einseitig beschrieben
  • Sprache
    • deutsch
  • Format
    • DIN-A4
  • Seitennummerierung
    • fortlaufend
    • beginnend mit Seite 1 im Textteil
Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages ist wie folgt zu gliedern:
  1. Antragsformular
  2. Entscheidungshilfe
  3. Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung
  4. Arbeitsbericht über die Durchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben, Arbeitszeiten und dem erzielten Ergebnis einschließlich kurzen fachbezogenen Erläuterungen zur Problemlösung
  5. praxisbezogene Unterlagen mit voran stehendem Inhaltsverzeichnis, die den gesamten Prozess (Auftragsplanung, Auftragsdurchführung und Auftragskontrolle) dokumentieren, wie z. B. Zeichnungen, Prüfpläne, Ablaufdiagramme, Schaltpläne, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Mess- und Prüfprotokolle, Fotos zum realisierten Auftrag, Abnahmeprotokoll oder Ähnliches, maximal 30 Seiten
  6. Literaturverzeichnis, Quellenangabe, Abkürzungsverzeichnis
Die Dokumentation zum betrieblichen Auftrag ist als PDF-Datei (bis maximal 4 MB) online auf der Seite Digitale Projektanträge und schriftlich in dreifacher gehefteter Ausfertigung bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten!
Wird keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nicht erbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuem betrieblichen Auftrag zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.

Bewertung

Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Eine Bewertung des Arbeitsberichtes und des Prüfstückes erfolgt nicht. Das Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten wird in den Phasen Planung, Durchführung und Kontrolle durchgeführt und insgesamt mit höchstens 100 Punkten bewertet.
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form (max. 5 Minuten) ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer, darzustellen.