Mechatroniker
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 191 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB)
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Prüfungstermine
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Informationen zur Abschlussprüfung
- Winter 2025:
- Einstellen des Antrages zum betrieblichen Auftrag/Prüfungsprodukt auf der Seite Digitale Projektanträge ab 01.08.2025 bis 22.08.2025
- Einstellen der praxisbezogenen Unterlagen auf der Seite Digitale Projektanträge bis zum 14.11.2025
- Abgabe der praxisbezogenen Unterlagen am 13.11.2025, Raum und Zeit siehe Einladung
Abschlussprüfung
- Hinweise zum digitalen Projektantrag ab Winterprüfung 2025
Der Antrag zur Genehmigung des Projektantrags für den Arbeitsauftrag bzw. des Prüfungsprodukts ist online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
- Der Login erfolgt über das Auzbi-Infocenter, für das Sie einen separaten Zugangscode per Post erhalten. Nach dem initialen Login müssen Sie Ihr Passwort ändern.
- Über das Azubi-Infocenter gelangen Sie zum digitalen Projektantrag (DiPa) für die Einreichung des digitalen Projektantrag.
- In DiPa können Sie Ihr Projektthema, eventuell erforderliche Anlagen sowie die Entscheidungshilfe und die dazugehörigen Daten erfassen. Ein Zwischenspeichern ist jederzeit möglich um den Projektantrag weiter zu bearbeiten. In diesem Status ist noch keine Einsichtnahme durch den Prüfungsausschuss möglich.
- Nach vollständiger Bearbeitung des Projektantrages, übersenden Sie diesen über die Kachel „Antrag einreichen“. Danach ist keine Bearbeitung mehr möglich.
- Beachten Sie bitte das Pflichtformular Bestätigung des betrieblichen Auftrags/Projekts (PDF-Datei · 92 KB), welches vom Ausbildungsbetrieb und Ausbilder ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Das Dokument muss zwingend als Anlage dem Antrag beigefügt werden. Fehlt diese Anlage, erfolgt keine Bearbeitung und der Projektantrag wird durch den Prüfungsausschuss abgelehnt.
- Bearbeitungsfristen sowie den Status Ihres Antrages können Sie jederzeit über das Auzbi-Infocenter einsehen. Bei einer Genehmigung des Projektantrages, eventuell mit Auflagen, können Sie mit der Durchführung Ihres Projektes/Auftrags beginnen. Bei einer Ablehnung des Projektantrages teilt Ihnen der Prüfungsausschuss den Grund mit. Der Projektantrag ist zeitnah zu überarbeiten und einschließlich der erneuten Freigabe des ausbildenden Unternehmens einzureichen.
- Die Projektdokumentation einschließlich Zeitnachweis (PDF-Datei · 135 KB) ist bis zum vorgegebenen Termin als PDF-Datei in DiPa digital einzustellen. Dabei darf ein maximales Datenvolumen von 4 MB nicht überschritten werden. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein.
- Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zur Abgabe von weiteren bzw. zusätzlichen Anlagen und Dokumentationen. Details dazu finden Sie auf der Seite Ausbildungsberufe von A bis Z.
In der Anleitung zum digitalen Projektantrag (PDF-Datei · 379 KB) finden Sie eine ausführliche Beschreibung.
Logins Sommerprüfung 2025:
betrieblicher Arbeitsauftrag
Wenn mehrere Auszubildende aus einer Firma den betrieblichen Auftrag durchführen, ist pro Auszubildenden ein separates Thema zu vergeben. Identische Themen bei mehreren Auszubildenden aus einer Firma können nur für einen Auszubildenden bestätigt werden. Alle weiteren identischen Themen werden abgelehnt.
Der Antrag zur Genehmigung des Themas für den Arbeitsauftrag und der dazugehörigen Dokumentation bzw. des Arbeitsberichtes sind online über das „Azubicenter“ und in „DiPa“ (Digitaler Projektantrag) bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Arbeitsauftrages darf erst nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Bestätigung des Themas gilt nicht als Prüfungszulassung! Änderungen sind durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen (Vorlage in der IHK Dresden erforderlich).
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsauftrages zwingend zu beachten.
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Arbeitsauftrag erhalten Sie online
- für die Sommerprüfung bis zum 15.03. des Jahres
- für die Winterprüfung bis zum 30.09. des Jahres
Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzureichen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages zwingend zu beachten.
Die Höchstdauer des betrieblichen Arbeitsauftrages und deren Dokumentation (in Form von praxisbezogenen Unterlagen und einem ergänzenden Arbeitsbericht) beträgt 20 Stunden.
Der Arbeitsbericht ist auf maximal 5 Seiten begrenzt (ohne Anlagen, Tabellen usw.).
- Schriftgröße
- 11 Punkt
- Zeilenabstände
- 1 ½ -zeilig
- Herstellung
- maschinenschriftlich
- einseitig beschrieben
- Sprache
- deutsch
- Format
- DIN A4
- Seitennummerierung
- fortlaufend
- beginnend mit Seite 1 im Textteil
Die Dokumentation des betrieblichen Arbeitsauftrages setzt sich wie folgt zusammen:
- Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung (Formular auf Homepage der IHK Dresden)
- Beschreibung des Auftrages (In dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben.)
- Arbeitsbericht über die Aufgabendurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten, sowie dem erreichten Ergebnis. Der Arbeitsbericht ist nach folgenden Punkten zu strukturieren: Informationsbeschaffung, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung und Auftragskontrolle;
- Anlagen mit Anlagenverzeichnis.
Der Umfang der Anlagen soll 5 bis max. 20 Seiten betragen.- Technische Unterlagen wie z. B.:
- Zeichnungen,
- Schaltpläne,
- Ablaufdiagramme,
- Fotos des realisierten Auftrages-Messprotokoll,
- Prüfprotokoll,
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Technische Unterlagen wie z. B.:
- Literaturverzeichnis/Quellenangabe/Abkürzungsverzeichnis
Die Dokumentation zum betrieblichen Auftrag ist im PDF-Format (bis max. 4 MB) online und schriftlich in zweifacher gehefteter Ausfertigung an die Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten! Dieser ist unter www.dresden.ihk.de/berufe im Ausbildungsberuf zu finden.
Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nichterbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuem betrieblichen Auftrag zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.
Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Eine Bewertung des Arbeitsberichtes erfolgt nicht. Das Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten wird in den Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle durchgeführt insgesamt mit höchstens 100 Punkten bewertet.
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer darzustellen.
- Wie viele Punkte fehlen noch? Finden Sie es heraus!
Sie haben die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Abschlussprüfung erhalten und möchten wissen, wie viele Punkte Sie in der mündlichen/praktischen Prüfung noch benötigen, um Ihre IHK-Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen?Mit dem IHK-Prüfungsrechner auf EXCEL-Basis, den die IHK Pfalz für viele Berufe erstellt hat, kann man durch Eingabe der bekannten Punkte pro Prüfungsfach schnell ermitteln, ob man die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.Bitte beachten Sie! Der IHK-Prüfungsrechner dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, ersetzt aber nicht die Bestehensregeln, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig definiert sind. Es kann also zu minimalen rechnerischen Abweichungen zwischen Prüfungsrechner und tatsächlicher Punktzahl kommen. Für das Prüfungsergebnis kommt es immer auf die exakte Berechnung auf Grundlage der Ausbildungsordnung an.Den IHK-Prüfungsrechner finden Sie unter www.ihk.de/pfalz/.
Formulare zur gestreckten Abschlussprüfung Teil 2
Zusatzqualifikation
Die Prüfung einer Zusatzqualifikation findet im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt und setzt die Vermittlung der erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Aus diesem Grund ist die gewünschte Prüfung einer Zusatzqualifikation beim jeweiligen zuständigen Ausbildungsberater am Ende des 2. Lehrjahres anzuzeigen. Die sachlich zeitliche Gliederung ist entsprechend anzupassen. Die Prüfung erfolgt durch ein fallbezogenes Fachgespräch auf der Grundlage einer praxisbezogenen Aufgabe. Durch den Prüfungsteilnehmer soll ein Report erstellt werden. Weitere Informationen und Hinweise zum Erstellen von Reporten finden Sie im Leitfaden.
- Anmeldeformular zur Zusatzqualifikation (PDF-Datei · 112 KB)
- Temin zur Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und Abgabe des Reports - siehe oben Termine Prüfungsvariante betrieblicher Auftrag
- Deckblatt für Report (PDF-Datei · 117 KB)
- formale Hinweise für die Erstellung des Reports